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Zahnmedizin (Charité)

- Staatsexamen

Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Adresse
Charitéplatz 1, Besucher: Hannoversche Str. 19, 3. Etage
10115 Berlin

Gegenstand der Zahnheilkunde sind Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Zahnärzte und Zahnärztinnen werden im Verlauf des Studiums für ihren Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet.

Seit dem 1. Juni 2003 sind der Fachbereich Humanmedizin der Freien Universität Berlin und die Charité der Humboldt-Universität zu Berlin durch Gesetz zur gemeinsamen Gliedkörperschaft der Medizinischen Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin (CUB) verschmolzen. Zur Charité gehören der Campus Benjamin Franklin, der Campus Charité Mitte, der Campus Virchow-Klinikum und der Campus Berlin Buch. Die Studierenden der Charité sind Mitglieder sowohl der Freien Universität Berlin als auch der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zahnmedizinstudierende im 3. bis 5. Studienjahr können im Rahmen des ERASMUS-Programms für 3–12 Monate an Partnerhochschulen in EU-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern studieren. Voraussetzungen sind u.a. gute Kenntnisse der jeweiligen Landessprache. Daneben bestehen Austauschvereinbarungen auch mit Hochschulen in Übersee. Informationen über Studienaufenthalte im Ausland bietet an der Charité die CHIC Charité International Cooperation: https://erasmus.charite.de/mit_erasmus_ins_ausland/

Zulassungs­modus 1. Fach­semester
Auswahlverfahren durch "hochschulstart.de"
Zulassungs­modus höheres Fach­semester
Lokale Zulassungsbeschränkung
Bewerbungs- und Anmelde­zeitraum
Für 1. Fachsemester und höhere Fachsemester: 01.06.-15.07. (zum Wintersemester) und 01.12-15.01. (zum Sommersemester). Für Abiturient*innen mit älterer Hochschulreife gelten andere Bewerbungsfristen zum 1. Fachsemester, siehe www.hochschulstart.de
Studienbeginn
Winter- und Sommersemester
Studiensprachen
Deutsch
Abschluss
Staatsexamen
Regel­studien­zeit
10 Semester + Staatsexamensprüfungen

Das Studium der Zahnheilkunde gliedert sich gem. gültiger Approbationsordnung für Zahnärzte in drei Abschnitte. Nach dem 4. Semester wird der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) , nach dem 6. Semester der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) und im 10. Semester der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) absolviert.

Einzelheiten zum Studium der Zahnheilkunde sind der Approbationsordnung für Zahnärzte sowie der gültigen Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde an der Charité und den Webseiten zu entnehmen: www.charite.de/studium_lehre/studiengaenge/zahnmedizin/

Zahnärzt*innen kümmern sich um die Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Zahnfehlstellungen. Sie arbeiten überwiegend als Selbstständige in freier Zahnarztpraxis oder als Angestellte. Darüber hinaus bestehen Tätigkeitsfelder an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Gesundheitsämter, die Bundeswehr oder privatwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Pharmaunternehmen.

  • Detlef E. Gagel, Thomas Peters, Studienführer Humanmedizin - Zahnmedizin – Tiermedizin, Würzburg 2001.
  • Bernd Reitemeier, Norbert Schwenzer, Michael Ehrenfeld: Einführung in die Zahnmedizin. Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde, Stuttgart 2006.