Elektronisches Dienstreisemanagement
Im Nachgang der Veranstaltung vom 10.07.2023 finden Sie hier eine Sammlung der Fragen zum Thema elektronisches Dienstreisemanagement, die während oder im Anschluss an die Projektleitungen herangetragen wurden.
Assistenzfunktion
Siehe vorherige Fragestellung. Es besteht die Möglichkeit, eine Assistenzfunktion einzurichten. Mit Hilfe der Assistenz ist ausschließlich die Vorbereitung der Anträge auf Genehmigung/Abschlag/Abrechnung möglich. Die Absendung und Versicherung der Richtigkeit der Angaben kann nur durch die Dienstreisenden selbst erfolgen.
Abrechnung der Reisen Dritter
Handhabung von Belegen
Die Belege können den Anträgen als PDF-/PNG-/JPEG-Dateien beigefügt werden. Die Originale (Papierbelege, Quittungen u.ä.) müssen aber für Zwecke der Prüfung bei den Dienstreisenden für mindestens 6 Monate nach erfolgter Abrechnung aufbewahrt werden. Alle Belege werden zusätzlich in der Reiseakte abgespeichert.
Fristen
Die sogenannte Ausschlussfrist ist gesetzlich geregelt und es liegt nicht im Ermessen der FU diese Frist auszusetzen. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn dieser nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Im digitalen System ist das Datum maßgeblich, an dem der Erstattungsantrag abgesandt wird.
Finanzen
Die Kontierung ist zukünftig eine verpflichtende Angabe, da der nachfolgende Genehmigungs-Workflow dadurch gesteuert wird. Wir haben bei der Entwicklung darauf geachtet, dass die Beantragenden die richtige Kontierung auch über eine Stichwortsuche finden können. Im Zweifelsfall muss im Vorhinein erfragt werden, aus welcher Kostenstelle die Reise finanziert werden soll.