Überblick
Das Qualitätsmanagementsystem der Freien Universität Berlin ist geprägt vom Prinzip der Dezentralität und folgt dem Leitgedanken des Dialogs.
Die hohe Selbstverantwortung der Fachbereiche und Zentralinstitute entspricht dem Freiheitsbegriff unserer Universität. Diesem tradierten Selbstverständnis wurde in der Teilgrundordnung von 1998 ein fester Rahmen gegeben. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten wurden so geregelt, dass Entscheidungen möglichst nahe bei der akademischen Verantwortung getroffen werden, um so bestmögliche Wirkungen erzielen zu können.
Die so immens gestärkten Handlungskompetenzen auf zentraler und dezentraler Ebene bilden die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Freie Universität Berlin eine effektive ziel- und ergebnisorientierte Hochschulsteuerung und ein systematisches Qualitätsmanagement etablieren konnte.
Neben den definierten Entscheidungsprozessen sind es insbesondere die institutionalisierten Austauschroutinen zwischen zentralen und dezentralen Akteur*innen, die eine Kultur der Kommunikation und Transparenz gewährleisten und die dazu beitragen, dass das gemeinsame Qualitätsverständnis kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Qualitätsmanagement im Hochschulkontext
Eine Besonderheit der Freien Universität Berlin ist, dass die Grundsätze, auf denen das System der Hochschulsteuerung fußt, maßgeblich die Ausgestaltung des Qualitätsmanagements geprägt haben. Zur effizienten Erreichung strategischer Ziele dienen dabei ganz wesentlich etablierte Steuerungsinstrumente (zum Beispiel Zielvereinbarungen), eine IT-gestützte Überprüfung von Leistungsdaten, die Verbindlichkeit von Verfahren und das Prinzip der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung – nahe am Prozess. („Machen wir es richtig?“)
Dass die Managementinstrumente, auf denen das System der Hochschulsteuerung insgesamt aufbaut, maßgeblich die Ausgestaltung des Qualitätsmanagements geprägt haben, ist somit ein Charakteristikum der Freien Universität Berlin. Hierzu gehört, dass die strategischen Ziele selbst in regelmäßigem Turnus Gegenstand der Reflexion und Weiterentwicklung („Machen wir das Richtige?“) sind. Im Rahmen eines breit angelegten partizipativen Prozesses hat sich die Freie Universität im Jahr 2020 auf den Weg gemacht zu definieren, wie in zehn Jahren Studium und Lehre an unserer Hochschule aussehen sollen. Gemeinsam verständigen wir uns über die Frage, was gute Lehr- und Lernkultur in Zukunft ausmacht. Nähere Informationen zum Strategieprozess finden Sie hier.
Qualitätsmanagement in Studium und Lehre
Ziel und Zweck des Qualitätsmanagementsystems für den Bereich Studium und Lehre ist, dass Studienprogramme studierbar sind, die fachliche Angemessenheit des Studienangebots sichergestellt ist und sich die Studienqualität, sofern notwendig, entsprechend verbessert.
Abgeleitet von einem hochschulweit gemeinsamen Verständnis guter Lehre bilden konkrete Kriterien (u. a. fachliche Aktualität, Praxisbezug, Studienerfolg) den jeweiligen Bezugspunkt für die Qualitätssicherung von Studienprogrammen. Die vollständige Übersicht der für uns zentralen Qualitätskriterien finden Sie hier. Zur Überprüfung dieser Kriterien kommen regelhaft zentrale und dezentrale Qualitätssicherungsinstrumente zum Einsatz. Die Instrumenten-Kriterien-Matrix zeigt, welche Qualitätskriterien mit welchen Qualitätssicherungsverfahren schwerpunktmäßig überprüft werden.
Dem Grundsatz der Dezentralität entsprechend setzt das Qualitätsmanagement auf die hohe Autonomie der Fachbereiche und Zentralinstitute im Umgang mit den Ergebnissen aus den QS-Verfahren. Verbindlich beschriebene Verfahrensabläufe unterstützen die dezentralen Einheiten bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung.
Akteur*innen
Die Gesamtverantwortung für das Qualitätsmanagementsystem im Bereich Studium und Lehre liegt beim Präsidium, vertreten durch die*den fachlich zuständige*n Vizepräsidentin*Vizepräsidenten.
Während die Sicherung inhaltlich-fachlicher und formaler Standards auf der Ebene der Fachbereiche und Zentralinstitute erfolgt, fungiert die Abteilung für Lehr- und Studienangelegenheiten als verfahrensverantwortliche Einheit mit beratender, koordinierender und (hinsichtlich der internen Akkreditierung) überprüfender Funktion.
In den Fachbereichen und Zentralinstituten verantworten die Studiendekan*innen – unterstützt durch die Referent*innen für Studium und Lehre als deren Qualitätsbeauftragte – die Qualitätssicherung. Ein Spezifikum sind die zur Hälfte mit Studierenden besetzten Ausbildungskommissionen, welche die dezentralen Gremien bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Studienprogramme beraten.
Einen übergeordneten Blick nimmt der Beirat Qualitätssicherung für Studium und Lehre ein. Der status- und fächergruppenübergreifend besetzte Beirat begleitet die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems und formuliert Empfehlungen zu seiner Ausgestaltung.
Prozessmanagement Studium und Lehre
Das Prozessmanagement zielt darauf ab, ein gemeinsames Verständnis über Abläufe, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten herzustellen sowie Prozesswissen unabhängig von personellen Veränderungen zu bewahren.
In Abstimmung mit den jeweils beteiligten Akteur*innen werden relevante Prozesse für den Bereich Studium und Lehre beschrieben, visualisiert und nach der Freigabe durch das Präsidium mit weiterführenden Informationen im Prozessportal Studium und Lehre universitätsweit veröffentlicht.
Die geregelten und dokumentierten Prozesse schaffen eine hohe Verfahrensverbindlichkeit und ermöglichen darüber hinaus eine gezielte Anpassung bei veränderten Rahmenbedingungen. Auf diese Weise wird die Verfahrensqualität abgesichert und liefert somit einen wichtigen Beitrag für das Qualitätsmanagement.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Arbeitsbereich Organisationsentwicklung der Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten gern zur Verfügung.