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Leitlinien für geistiges Eigentum

Wissens- und Technologietransfer (WTT) i.e.S. bezeichnet Austauschprozesse zwischen Hochschule und Externen mit dem primären Ziel der Überführung von Wissen und Technologien in wirtschaftliche bzw. praxisbezogene Anwendungen. Neben Forschung und Lehre stellt der Wissens- und Technologietransfer eine Aufgabe von Hochschulen dar:

„Die Hochschulen fördern den Wissens- und Technologietransfer.“ (§ 2 Abs. 7 Hochschulrahmengesetz)

„Sie [Die Hochschulen] fördern den Wissenstransfer zwischen ihren Einrichtungen und allen Bereichen der Gesellschaft und wirken darauf hin, dass die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Interesse der Gesellschaft weiterentwickelt und genutzt werden können.“ (§ 4 Abs. 5 S. 2 Berliner Hochschulgesetz)

Die Verwertung von Erfindungen und anderen Formen des geistigen Eigentums stellt eine mögliche und wichtige Form des Wissens- und Technologietransfers dar. Als Arbeitgeberin der an der Universität Beschäftigten – und damit i.d.R. auch Inhaberin wirtschaftlich verwertbaren geistigen Eigentums – obliegt der Freien Universität Berlin eine Fürsorgepflicht bezüglich des Schutzes und der Verwertung dieses geistigen Eigentums. Die vorliegende Strategie zur Verwertung von geistigem Eigentum der Freien Universität Berlin dient als Grundlage, damit die Universität dieser wichtigen Funktion und der Realisierung der darin enthaltenen Zielsetzungen langfristig und unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich nachkommen kann und ihre damit verbundenen gesetzlichen Aufträge erfüllt.


Zielsetzungen der Freien Universität Berlin:

  • Wahrung der Forschungsfreiheit und Verwertung zum Nutzen der Gesellschaft
  • Sicherung des Rechtsanspruchs an geistigem Eigentum
  • Demonstration der Forschungsstärke und Unterstützung der Einwerbung von Drittmitteln
  • Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Erzielung von Einnahmen
  • Förderung von Unternehmensgründungen

Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat am 8.8.2016 die Verabschiedung der folgenden Leitlinien zum Schutz und zur Verwertung von geistigem Eigentum beschlossen: