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Gründungsförderung der Freien Universität als vorbildlich eingestuft

Platz 5 im „Gründungsradar“ des Stifterverbands der Deutschen Wissenschaft

Nr. 356/2013 vom 21.11.2013

Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft betrachtet die Gründungsförderung der Freien Universität als vorbildlich. In der am Mittwoch veröffentlichten Studie „Gründungsradar“ der Organisation belegt die Universität Platz fünf in der Rangliste der großen Hochschulen mit mehr als 15.000 Studierenden. Sie liegt damit gleichauf mit der Technischen Universität Berlin und der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen. Den ersten Platz der Kategorie erreicht die Hochschule München, Platz zwei geht an die Technische Universität München. Der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Peter-André Alt, zeigte sich erfreut über die Platzierung und erklärte: „Bis 2020 wollen wir auf dem Gebiet der Gründungsförderung zu den besten Hochschulen Europas gehören.“

Von den 39 teilnehmenden Hochschulen mit mehr als 15.000 Studierenden wurden zehn als vorbildlich in der Gründungsförderung bewertet. Darunter sind fünf Hochschulen mit klarem technischem Profil; die Freie Universität ist dagegen eine von nur zwei mit „vorbildlich“ bewerteten Hochschulen, die vergleichsweise viele Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Sprach- und Kulturwissenschaften aufweisen.

Im „Gründungsradar“ wurden 158 Universitäten und Hochschulen in Deutschland erfasst. Kern der Studie ist ein Vergleich ihrer Aktivitäten in der Gründungsförderung. Vier Themenfelder bilden dafür die Grundlage: Gründungsverankerung, Gründungssensibilisierung, Gründungsunterstützung und Gründungsaktivitäten. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt.

Neben dem Vergleich formuliert der Stifterverband 26 Empfehlungen an Politik und Hochschulen. So sei beispielsweise nur bei jeder vierten Hochschule die Gründungsförderung mit konkreten Strategien und Maßnahmen in den Zielvereinbarungen verankert, heißt es. Die Autoren der Studie empfehlen deshalb, „Anreize für Transferaktivitäten (zu) schaffen, beispielsweise bei der leistungsbezogenen Besoldung oder in Berufungsverfahren“. An der Freien Universität ist bereits seit Anfang 2013 in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für Neuberufungen und Bleibe- und Berufungsverhandlungen festgeschrieben, dass das Engagement von Professorinnen und Professoren für die Förderung von Ausgründungen honoriert wird. Diese Regelung ist Teil des Programms für eine „Entrepreneurial Network University“, das die Freie Universität gemeinsam mit ihrem medizinischen Fachbereich Charité – Universitätsmedizin Berlin im Rahmen des Wettbewerbs „EXIST Gründungskultur – Die Gründerhochschule“ des Bundeswirtschaftsministeriums umsetzt. Nach diesem Bauplan wird die Gründungsförderung an der Freien Universität und der Charité in den nächsten Jahren weiter ausgebaut.

Weitere Informationen

Marion Kuka, profund, die Gründungsförderung der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-73656, E-Mail: marion.kuka@fu-berlin.de

Im Internet

www.stifterverband.com/gruendungsradar/hochschulranking/index.html