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Kostenerstattungen für gesundheitsförderliche Sportkurse

Hochschulsport

Für folgende gesundheitsförderliche Kurse, die Sie an der Zentralen Einrichtung für Hochschulsport (ZEH) absolviert haben, besteht die Möglichkeit, sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, sofern Sie regelmäßig teilgenommen haben:

  • Feldenkrais,

  • Laufen, Walking, Nordic Walking,

  • Aquafitness,

  • Achtsamkeitstraining/ Anti-Stress-Training,

  • Indoor Cycling,

  • Stretching & Beweglichkeitstraining,

  • Fitnessstudio Kraftklub (regelmäßige Teilnahme: mind. 50 Termine pro Jahr bzw. 25 Termine in 6 Monaten),

  • Body Shape,

  • Yoga (alle Arten),

  • Pilates,

  • Rückenschule/ Wirbelsäulengymnastik/Rückenfit,

  • Tai Chi,

  • Qi Gong,

  • Meditation,

  • Entspannungstechniken: PMR,

  • Alexander-Technik

  • Faszien Fitness

Das Antragsformular für die Kostenerstattung von der Krankenkasse steht hier zum Download bereit.

Erstattet die Krankenkasse trotz nachgewiesener regelmäßiger Teilnahme die Kursgebühren nicht oder nur teilweise, kann die Freie Universität die Kosten von bis zu zwei Kursen im Jahr auf Antrag in vollem Umfang oder anteilig übernehmen. Sie können sich dann mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftsstelle für Betriebliches Gesundheitsmanagement wenden:

Geschäftsstelle für Betriebliches Gesundheitsmanagement
der Freien Universität Berlin
Rudeloffweg 25-27
14195 Berlin


Bitte reichen Sie für die Erstattung folgende Unterlagen ein:

  • Erstattungsantrag für Sportkurse bei der ZEH (den Antrag zum Download finden Sie hier)
  • ausgefüllte Teilnahmebestätigung von der ZEH (diese erhalten Sie direkt bei der ZEH)
  • Ablehnungsbescheid der Krankenkasse (bzw. Bescheinigung über die anteilige Übernahme der Kosten)