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Meldung von Unfallgefahren und akuten Bauschäden

Bei der Meldung von Unfallgefahren und akuten Bauschäden gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Feststellung der Gefahr
  2. Kontaktaufnahme mit Abt. III, III A oder III C
  3. Bauleiter*in ordnet den Schaden ein bzw. prüft
  4. Bauleiter*in beauftragt die Reparatur
  5. Bauleiter*in kontrolliert die Arbeiten
  6. Bauleiter*in rechnet Maßnahmen ab

Schlagwörter

  • Bauschaden
  • Unfallgefahr