Meldung von Unfallgefahren und akuten Bauschäden
Bei der Meldung von Unfallgefahren und akuten Bauschäden gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Feststellung der Gefahr
- Kontaktaufnahme mit Abt. III, III A oder III C
- Bauleiter*in ordnet den Schaden ein bzw. prüft
- Bauleiter*in beauftragt die Reparatur
- Bauleiter*in kontrolliert die Arbeiten
- Bauleiter*in rechnet Maßnahmen ab
Schlagwörter
- Bauschaden
- Unfallgefahr