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Informationen über Schülerpraktika

Betriebspraktika der Berliner Schule

Schülerpraktika weisen gegenüber Praktika, die von Studierenden absolviert werden, einige Besonderheiten auf. Es werden verschiedene Arten von Schulpraktika unterschieden: Betriebsbegehungen (meist 1 Tag), Schnupperpraktika (1-5 Tage) und Betriebspraktika, wobei ein Betriebspraktikum besonders dazu geeignet ist, Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu gewähren. Zielgruppe eines solchen Praktikums sind Schülerinnen und Schüler aus Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien. In Berlin ist das Betriebspraktikum für die Integrierten Sekundarschulen verpflichtend und findet meist in der 9. Klasse statt. Es kann aber auch in den anderen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I durchgeführt werden. In der Regel dauert das Praktikum zwei bis drei Wochen, in denen die Schülerinnen und Schüler mehrere Stationen durchlaufen können.

Ein Betriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung, die in einem Unternehmen, einer Behörde oder einer anderen Einrichtung als Unterrichtsort durchgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler behalten ihren Status. Hier greifen das Schulrecht und für Betriebspraktika erlassene Ausführungsvorschriften.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Bei Fragen über die Annahme von Schülerpraktikantinnen und -praktikanten wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsleitung.