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Antworten auf häufige Fragen von Studierenden

Auf der Webseite Anmeldezeitraum erfahren Sie, wann Sie sich zu den Modulen und Lehrveranstaltungen anmelden können und was es bei platzbeschränkten Lehrveranstaltungen zu beachten gibt.

Der Besuch der ersten Termine einer Lehrveranstaltung setzt nicht voraus, dass Sie sich bereits online angemeldet haben.

Eine verbindliche Online-Anmeldung ist erst am Ende des Anmeldezeitraums erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anmeldung bzw. anschließende Zuteilung zu platzzahlbeschränkten Lehrveranstaltungen bereits zu Semesterbeginn erfolgt und anschließend lediglich die Anmeldung zu den noch freien Kapazitäten möglich ist.

ACHTUNG: Außerhalb des Anmeldezeitraums kann nur noch das Studien- oder Prüfungsbüro des Kernfaches oder des Modulangebots nach einer Überprüfung der besonderen Gründe für eine nicht zeitgerechte Anmeldung neue Module und Lehrveranstaltungen für Sie buchen.

Während des Anmeldezeitraums ist die Abmeldung über die Weboberfläche selbstständig möglich.

Sie können sich von kompletten Modulen einschließlich der dazugehörigen Prüfungen und Lehrveranstaltungen abmelden, aber auch nur von einzelnen Lehrveranstaltungen innerhalb eines Moduls. Nach Ende des Anmeldezeitraumes (drei Wochen nach Vorlesungsbeginn) können Sie nur noch durch das jeweils zuständige Studien- oder Prüfungsbüro des Kernfaches oder Modulangebots unter Angabe von Gründen von konkreten Lehrveranstaltungen sowie von kompletten Modulen abgemeldet werden.

Über Campus Management melden sich Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge an, sowie Studierende der Veterinärmedizin wie auch von Rechtswissenschaft.

Pharmazie Staatsexamen wird von Campus Management derzeit noch nicht unterstützt.

Ob ihre Studien- und Prüfungsordnung in Campus Mangement abgebildet und unterstützt wird, finden Sie in der Liste der im Campus Management unterstützten Prüfungsordnungen.

Wenn Sie sich zu einem Zeitpunkt anmelden, zu dem das Semester Ihrer Einschreibung bzw. Rückmeldung noch nicht begonnen hat, dann sind Sie in dem laufenden Semester natürlich noch nicht eingeschrieben bzw. rückgemeldet. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und das Sommersemester am 1. April. Das Gleiche gilt für die Beurlaubung.

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann überprüfen Sie bitte, ob Ihr Studiengang von Campus Management unterstützt wird (Liste der im CM unterstützten Prüfungsordnungen). Findet sich Ihr Studiengang nicht in dieser Liste, verläuft die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen nicht über das Campus Management System.

Bitte beachten Sie des Weiteren: Nach erfolgter Immatrikulation werden Ihre Studierendendaten frühestens um 10:00 Uhr am Folgetag in das Campus Management System übertragen, so dass Ihnen auch erst dann eine korrekte Anzeige möglich ist. Oder sind seit der Aktivierung Ihres FU-Accounts und dem Zugang in das Campus Management System weniger als zwei Stunden vergangen?
Dann versuchen Sie den Login zu einem späteren Zeitpunkt, da die Benutzerdaten mit zeitlichem Verzug vom Campus Management System übernommen werden.

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Hotline des Infoservice der FU Berlin unter der Telefonnummer 838-77770 oder per E-Mail an: cm-hotline@fu-berlin.de.

Prinzipiell werden Ihnen im Campus Management System alle Module aufgeführt, die für Ihren Studiengang und Ihre Prüfungsordnung studierbar sind. Abhängigkeiten von Vorleistungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Sollte Ihnen ein für Ihren Studienverlauf benötigtes Modul nicht sofort sichtbar sein, gehen Sie wie folgt vor:
Deaktivieren Sie zunächst nach Betätigung der Schaltfläche „Neues Modul wählen“ das Kontrollkästchen „Nur empfohlene Module anzeigen“ und wählen Sie im Aufklappmenü die Option, sich alle Studiengänge anzeigen zu lassen. Wird das gesuchte Modul dadurch noch nicht aufgeführt, überprüfen Sie, ob es bereits durch eine vorhergehende Buchung auf der Modulliste unter „An- und Abmeldung“ zu finden ist.

Anleitung Campus Management Web-Anwendung (S. 6, PDF).

Grundsätzlich melden Sie sich ausschließlich über Campus Management online an.

Einige Fachbereiche und Zentraleinrichtungen verfügen jedoch zusätzlich zum Campus Management System noch über ein eigenes Anmeldeverfahren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig in Ihrem Fachbereich bzw. der Zentraleinrichtung, über welche Verfahren Sie sich anmelden müssen. Sollte für Sie eine Anmeldung in einem anderen System als dem Campus-Management-System erforderlich sein, muss zusätzlich auch eine Anmeldung im Campus-Management-System erfolgen.

Die Anmeldungen zu nicht platzzahlbeschränkten Lehrveranstaltungen werden sofort in Campus Management gebucht und somit bestätigt. Zu Lehrveranstaltungen mit Platzzahlbeschränkung melden Sie sich auf die gleiche Weise an, indem Sie Präferenzen für die in Frage kommenden Lehrveranstaltungen vergeben. Diese Vormerkungen werden erst nach der Zuteilung der Lehrveranstaltungen verbindlich und erscheinen erst dann in Ihrem Stundenplan. Sie haben die Möglichkeit, sich noch bis zum Ende des Anmeldezeitraums wieder abzumelden bzw. sich auf frei gebliebene Platzkontingente anzumelden. Aus diesem Grund werden die Prüfungen erst nach dem Anmeldezeitraum verbindlich gebucht.

Bitte stellen Sie zunächst sicher, dass Sie im Stundenplan ein Semester bzw. eine Woche aktiviert haben, zu der auch tatsächlich Lehrveranstaltungen stattfinden würden. Im Stundenplan werden auch vorlesungsfreie Zeiten und Feiertage abgebildet. Nicht immer sind im Campus Management System auch Termine für Lehrveranstaltungen hinterlegt. Sind die Lehrveranstaltungen unter der Detailansicht der jeweiligen Modulzeile unter „An- und Abmeldung“ ohne Zeitraum aufgeführt, werden diese auch nicht im Stundenplan erfasst.

Beachten Sie des Weiteren, dass im Stundenplan lediglich Lehrveranstaltungen aufgeführt werden, in denen Ihnen auch ein Teilnahmeplatz zur Verfügung gestellt werden konnte. Daher werden platzbeschränkte Lehrveranstaltungen erst nach dem Zuteilungszeitraum im Stundenplan sichtbar. Sollten Ihnen einzelne Lehrveranstaltungen auch dann nicht angezeigt werden, überprüfen Sie über die Detailansicht in der jeweiligen Modulzeile unter „An- und Abmeldung“, ob Ihnen auch ein Teilnahmeplatz zugewiesen werden konnte.

Affine Module haben die Funktion, die Qualifikationsziele eines Kernfachs sinnvoll zu ergänzen. Angaben über die Wählbarkeit affiner Module finden Sie in der entsprechenden Studienordnung oder direkt bei der Studienfachberatung Ihres Kernfachs. In älteren Studienordnungen werden affine Module auch Nebenfach, Wahlfach oder Wahlmodule genannt. Zu einigen Studiengängen können Sie affine Module bereits über das Campus Management System direkt anmelden, sonst wenden Sie sich bitte an Ihr Studien- oder Prüfungsbüro.

Für die Wahl von konkreten Lehrveranstaltungen, die platzzahlbeschränkt sind, sind folgende zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:

"Präferenz 1 bis x": „1“ ist die höchste Präferenz, „2“ die zweithöchste, „x“ die niedrigste (x hängt von der Anzahl der alternativen Lehrveranstaltungen ab, d. h. bei 5 alternativen Lehrveranstaltungen ist „5“ die niedrigste Priorität). Eine Zuteilung zu minderpriorisierten Lehrveranstaltungen findet nur statt, wenn die Lehrveranstaltungen mit der Präferenz „1“ bis „4“ bereits mit der maximalen Teilnehmeranzahl belegt sind.

„keine Teilnahme“: Hiermit wird der Wunsch ausgedrückt, die konkrete angebotene Lehrveranstaltung nicht besuchen zu wollen. Das kann im Extremfall zur Folge haben, dass das Modul nicht abgeschlossen werden kann, da möglicherweise später aus Kapazitätsgründen keine andere Lehrveranstaltung mehr zugeordnet werden kann.

Voraussichtlicher Wegfall zum WiSe22/23
„keine Präferenz“: Es wird akzeptiert, dass die Zuteilung zu einer der angebotenen Alternativveranstaltungen erfolgt und damit alle angebotenen Veranstaltungen hinsichtlich Inhalt und Zeit als gleichwertig anzusehen sind.

Prüfen Sie, ob es weitere parallele Lehrveranstaltungen gibt, die Sie zunächst über "keine Teilnahme" ausgeschlossen haben. Eventuell sind hier noch freie Plätze zu vergeben. Wenn dies nicht der Fall ist und die jeweilige Lehrveranstaltung nach dem exemplarischen Studienverlaufsplan für das jeweilige Semester empfohlen ist, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich bzw. das zuständige Institut, damit der Platzbedarf dort bekannt wird.

Raum- und Zeitangaben zu Lehrveranstaltungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis Ihres Fachbereichs / Instituts unter: http://www.fu-berlin.de/vv.
Bei abweichenden Angaben in Campus Management gelten grundsätzlich nur die Raum- und Zeitangaben des Vorlesungsverzeichnis.

Die Zählung der Prüfungsversuche, die ab WS 2015/16 gilt, wird im Noten- und Punktekonto vorgenommen. Sie finden dort die Angabe z.B. „1/4“, das bedeutet, dass der erste von vier möglichen Versuchen entweder gerade bevorsteht oder absolviert wurde. Prüfungen, die vor dem 1.10.2015 abgelegt wurden und somit für die Zählung nicht relevant sind, werden ohne einen Zähler angezeigt.

Der letzte Versuch wird durch rote Schrift hervorgehoben.

Wenn die Modulprüfung auch im letzten Versuch nicht bestanden wurde, gilt sie als endgültig nicht bestanden.
Weitere Hinweise unter Wichtige Regelungen zu Modulprüfungen.

Bei einem bindenden Prüfungstermin (in Campus Management durch ein "Ketten"-Symbol gekennzeichnet) müssen Sie sich innerhalb der Rücktrittsfrist abmelden, entweder bei der Prüferin / dem Prüfer, oder im Prüfungsbüro. Im Falle von Krankheit oder einem anderen Hinderungsgrund müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. Weitere Hinweise finden Sie unter Wichtige Regelungen zu Modulprüfungen.

Ein Modul kann technisch abgeschlossen werden, wenn Sie sich für alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen in diesem Modul angemeldet haben und alle notwendigen Daten wie Noten und Teilnahme von den jeweiligen Lehrenden im Campus Management eingetragen wurden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden diese Module jeden Sonntag automatisch abgeschlossen.

Die Lehrenden sind angehalten, die Noten- und Teilnahmedokumentation möglichst bald nach Veranstaltungsende bzw. Prüfungstermin im Semester im Campus Management zu dokumentieren. Spätestens soll das bis zur Mitte des Folgesemesters erfolgt sein, vgl. Rahmenstudien- und -prüfungsordnung §10 Abs. 5.

Fehlen Ihnen Bestätigungen von Prüfungsleistungen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Lehrenden.