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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

News vom 20.10.2020

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) haben weitere Änderungen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie verabredet, die den Bereich Wissenschaft und Forschung betreffen. Nach einem Beschluss des Präsidiums der Freien Universität von 20. Oktober werden an der Hochschule folgende weiteren Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten und der Studierenden und als Beitrag der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen:

  • Vom 2. November 2020 an werden bis auf Weiteres in Präsenz nur Lehrveranstaltungen mit in der Regel maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt, die zwingend in Präsenz durchgeführt werden müssen, beispielsweise Laborpraktika.
  • Vom 2. November 2020 an können Präsenzformate zur Orientierung und Einführung neuer Studierender - etwa Studierende im ersten Semester und internationale Studierende - in Präsenz durchgeführt werden, sofern die Anzahl der Teilnehmenden 25 Personen nicht übersteigt.
  • In den Kalenderwochen vom 14.Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 finden keine Präsenzlehrveranstaltungen oder Präsenzprüfungen statt. Digitale Lehrveranstaltungen oder digitale Prüfungen können durchgeführt werden. Für Staatsprüfungen werden gesonderte Regelungen getroffen.
  • Veranstaltungen Externer finden vom 2. November 2020 an bis zunächst 10. Januar 2021 nicht in den Gebäuden der Freien Universität statt. Über Ausnahmen wird jeweils gesondert entschieden.
  • Wissenschaftliche Veranstaltungen - etwa Workshops und Arbeitstreffen der Freien Universität Berlin - können bis zu einer Personenzahl von 25 stattfinden.
  • Gremiensitzungen der Freien Universität Berlin dürfen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen in Präsenz abgehalten werden. 
  • Die Arbeitsbereiche der Freien Universität Berlin werden angehalten, arbeitsorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Arbeitsfähigkeit essenzieller Tätigkeitsbereiche sichergestellt ist.

Hintergrund dieser Beschlüsse ist eine Vereinbarung der Corona-Taskforce des Landes: Es wurde vereinbart, weitere Maßnahmen aus Stufe 2 des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen umzusetzen. 

Allgemeine Informationen und Regelungen können Sie der offiziellen gemeinsamen Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der LKRP entnehmen.