Springe direkt zu Inhalt

Stand der Dinge und Bedeutung der aktuellen Entwicklungen für die Freie Universität Berlin / Beginn des Wintersemesters am 2. November 2020

News vom 30.10.2020

Die Beschlüsse der jüngsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Abstimmung am Freitag, dem 30. Oktober, zwischen dem Land und den Berliner Hochschulen stehen im Einklang mit der am 20. Oktober im Präsidium der Freien Universität Berlin beschlossenen Linie.

Zusammen mit allen Berliner Hochschulen bleibt die Freie Universität bis auf Weiteres in Stufe 2 des Berliner Stufenplans. In diesem Rahmen wird die Freie Universität mit Blick auf ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten, indem Mobilität und soziale Kontakte im dienstlichen Kontext auf ein Minimum reduziert werden.

Gemäß dem Präsidiumsbeschluss vom 20. Oktober 2020, gelten von Montag, dem 2. November 2020, an die folgenden Regelungen für Lehre, Forschung und Verwaltung an der Freien Universität Berlin:

Studium und Lehre:

  • Lehrveranstaltungen werden in der Regel digital durchgeführt. Ausnahmen bestehen für nicht-digitalisierbare Praxisformate sowie für Einführungsveranstaltungen für Studienanfängerinnen und -anfänger mit Gruppengrößen von bis zu 25 Personen. In Einzelfällen und unter besonderen hygienischen Rahmenbedingungen kann die Teilnehmerzahl nach vorheriger Genehmigung durch die CV-Taskforce auf 40 erhöht werden.
  • Präsenzprüfungen dürfen unter Einhaltung der aktuellen Abstands- und Hygieneregelungen sowie auf der Basis der jeweiligen Raumkapazitäten weiterhin stattfinden.
  • Während der Präsenzlehrveranstaltungen gilt für Studierende und Lehrende zu jeder Zeit weiterhin die Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Die Bibliotheken bleiben für die Ausleihe und die Arbeit vor Ort für Universitätsmitglieder und externe Nutzerinnen und Nutzer geöffnet.
  • PC-Pools und bereitgestellte Arbeits- und Lernräume können weiterhin durch die Studierenden genutzt werden.
  • Im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 finden ausnahmslos keine Präsenzlehrveranstaltungen sowie keine Präsenzprüfungen statt. Die in diesen Zeitraum fallenden Präsenzlehranteile werden vor- oder nachgeholt. Digitale Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind weiterhin erlaubt.

Arbeiten und Forschung auf dem Campus:

  • Verwaltungs- und Forschungstätigkeit finden statt. Das Arbeiten in Schichten sowie mobiles Arbeiten werden in Verantwortung der jeweils zuständigen Bereiche organisiert. Beschäftigte arbeiten in Präsenz, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebs notwendig ist.
  • In den Gebäuden der Freien Universität gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrswegen und zu jeder Zeit in Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. In Büroräumen, die von mehr als einer Person genutzt werden, gelten besondere ortsabhängige Vorkehrungen; es wird jedoch empfohlen, je nach Situation eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Arbeitsbesprechungen finden in der Regel digital statt.
  • Zutritt zu den Gebäuden der Freien Universität erhalten nur Angehörige sowie Gäste und Dienstleister der Hochschule.
  • Gremien der akademischen Selbstverwaltung dürfen in Präsenz tagen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Eine digitale Durchführung der Sitzungen wird empfohlen.
  • Bis voraussichtlich 31. März 2021 finden keine externen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Freien Universität statt.

 

 

Die Freie Universität Berlin stimmt sich weiterhin mit den anderen Berliner Hochschulen und der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung ab und verfolgt die Entwicklung der Pandemie aufmerksam. Die Beschäftigten und Mitglieder werden jederzeit auf dem Laufenden gehalten und unverzüglich über neue Entwicklungen informiert.