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Praxissemester

Praxissituation

Praxissituation
Bildquelle: René Dohrmann

Ziel des Praxissemesters ist eine stärkere Verknüpfung von Universität und Schulpraxis – daher sind die Studierenden in diesem Semester in vielfältige Aktivitäten involviert, die an verschiedenen Lernorten stattfinden. Das Praktikum ist als Teil des Praxissemesters Bestandteil der Lehramtsmasterstudiengänge. Im Rahmen der verschiedenen praxisbezogenen Aktivitäten an der Schule (z. B. Unterrichten) machen die Studierenden vielfältige Erfahrungen. Diese Aktivitäten und Erfahrungen werden durch begleitende Lerngelegenheiten an Schule und Universität vor- und nachbereitet und reflektiert. Zu dieser Begleitung gehört auch, dass Studierende ihre Aufgaben im schulischen Alltag immer in Anwesenheit einer Lehrkraft wahrnehmen. Sie übernehmen daher z. B. keinen Vertretungsunterricht.

Die Verknüpfung von Universität und Schulpraxis bringt im Unterschied zu anderen Semestern einige Besonderheiten mit sich, was die Lernorte und die terminlichen Rahmenbedingungen betrifft. Vieles wird mit den Akteur*innen an der Schule abgestimmt, einiges wie z. B. Seminartermine an der Universität ist vorgegeben. Das Praxissemester - und damit z.T. auch die universitären Begleitseminare - beginnt bereits vor Beginn der Vorlesungszeit am 01. September (bzw. innerhalb der ersten fünf Schultage des beginnenden Schuljahres, wenn der 01. September noch in Schulferien liegt). Zur Planung und Dokumentation der Praktikumsaktivitäten stellen wir Ihnen einen Praktikumsplan bereit. Am Praktikumsende bestätigen die betreuenden Mentor*innen mit ihrer Unterschrift das ordnungsgemäße Absolvieren des Praktikums.

Eine Übersicht über wichtige Informationen bezüglich des Praxissemesters finden Sie im Leitfaden zum Praxissemester. Die Rahmenvereinbarung zwischen den Berliner Universitäten und der Senatsverwaltung über die Durchführung Schulpraktischer Studien enthält Informationen zu Rahmenbedingungen des Praxissemesters.

Darüber hinaus freuen wir uns über das Feedback von allen, die am Praxissemester beteiligt sind. Hierzu können Sie uns gern persönlich kontaktieren oder unsere Feedbackmöglichkeit auf der Website nutzen.

Die Präsentation der Infoveranstaltung vom 09.11.2023 finden Sie hier zum Download.

Fragen rund ums Praxissemester

Für folgende Tätigkeiten sind Sie im Durchschnitt 12 Zeitstunden/16 Unterrichtsstunden pro Woche an mindestens 2-4 Tagen wöchentlich an Ihrer Praktikumsschule: 

  • Unterrichtsstunden hospitieren - Hinsichtlich der Unterrichtshospitationen empfehlen wir Ihnen, pro Fach insgesamt 20 Unterrichtsstunden im Praktikumszeitraum einzuplanen.
  • 32 Stunden angeleiteten Unterricht planen, durchführen und reflektieren - Im Lehramt an ISS/Gymnasien unterrichten Sie jeweils 16 Unterrichtsstunden pro Fach, im Lehramt an Grundschulen je 10 Unterrichtsstunden in den Fächern 1 und 2, 12 Unterrichtsstunden in Fach 3.
  • eigene angeleitete Unterrichtsstunden mit Mentor*innen vor- und nachbesprechen - Wir empfehlen hier, mindestens die Hälfte Ihres angeleiteten Unterrichts mit der Mentorin bzw. dem Mentor zu besprechen und auf die Vorbesprechung zu fokussieren.
  • Unterricht und Hospitationen vor- und nachbereiten - Diese Vorbereitung findet nur zu kleinen Anteilen an der Praktikumsschule statt, z.B. Anfertigen von Kopien, Vorbereitung des Unterrichtsraumes oder Kurzabsprachen mit Mentor*innen. Die Konzeption und Reflexion der Unterrichts- und Hospitationstätigkeit findet in der Regel an anderen Lernorten, wie Universität, Bibliothek oder zu Hause statt.
  • Schulpraktische Tätigkeiten DaZ/Sprachbildung als Bestandteil des Fachunterrichts oder eines allgemeinen Schulkonzeptes kennenlernen
  • Schulpraktische Tätigkeiten EWi (Lernforschungsprojekt) durchführen - Das Lernforschungsprojekt stimmen Sie thematisch mit der Schule ab. Die betreuenden Lehrkräfte der Schule unterstützen Sie bei der praktischen Durchführung. Die inhaltliche Ausgestaltung begleiten die Dozierenden der Erziehungswissenschaft an der Universität.
  • an Schulkultur teilnehmen und sich aktiv an ihr beteiligen, z.B. durch Teilnahme an internen Gremiensitzungen, Elternabenden, Exkursionen u.a.

Die konkreten Tätigkeiten an Ihrer Praktikumsschule planen Sie zusammen mit Ihren Mentor*innen sowie ggf. mit Ihren Dozierenden und dokumentieren sie im Praktikumsplan (s. Formulare im Praxissemester). Falls von Ihren Fachdidaktiken keine weiteren fachbezogenen Empfehlungen zu den Präsenzstunden und deren Aufteilung gegeben werden, können Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben und Empfehlungen bei der Aufteilung der Präsenzstunden in Absprache mit Ihren Dozierenden sowie Ihren Mentor*innen individuelle Schwerpunkte setzen.

1. Ich bin im Wintersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende im ersten Fachssemester im Master of Education werden automatisch für das Praxissemester im dritten Fachsemester berücksichtigt.

2. Ich bin erst im Sommersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende, die zum zweiten Fachsemester im Sommersemester in den Master of Education einsteigen, können regulär am Praxissemester teilnehmen. Hierfür ist nach erfolgter Zulassung eine zeitnahe Immatrikulation erforderlich, damit noch eine Teilnahme am Platzauswahlverfahren möglich ist. Ansonsten können keine Prioritäten für Praktikumsschulen angegeben werden. Darüber hinaus müssen im Sommersemester die Vorbereitungsseminare in den jeweiligen Fachdidaktiken besucht und erfolgreich absolviert werden.

3. Ich bin im Sommersemester noch nicht oder nicht mehr im Master of Education zugelassen.

Sollte auf Sie zutreffen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch oder wieder im Bachelorstudium befinden, aber alle oder annähernd alle Leistungen im Bachelor bereits erbracht haben, lassen Sie sich dazu bitte rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist ggf. vom Praktikumsbüro beraten. Hier entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Sie am Praxissemester teilnehmen können. Bitte sehen Sie sich die Teilnahmevoraussetzungen/Antragsverfahren für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an ISS/Gymnasien an. Folgende Schritte sind hierzu erforderlich, bitte beachten Sie die einzelnen Fristen hierzu:

  • Fristgerechte Platzbedarfsmeldung (gilt nur für Studierende, die im Wintersemester noch nicht im Master zugelassen waren)
  • Fristgerechte Anmeldung im Praxissemester-Portal
  • Fristgerechte Antragstellung auf Zulassung zum Praxissemester an Grundschulen bzw. an ISS/GYM mit anschließender Genehmigung durch den Prüfungsausschuss per Mail ans Praktikumsbüro - bitte beachten Sie, dass der Antrag unterschrieben sein muss und ein Nachweis über den Abschluss bzw. über die Teilnahmemöglichkeit zu allen Lehrveranstaltungen (GS bzw. U-Master und ISS/Gymnasien) der entsprechenden fachdidaktischen bzw. sonderpädagogischen Mastermodule notwendig ist.

Der Prüfungsausschuss entscheidet bei fristgerechter Antragstellung über Ihren Antrag. Über die Entscheidung informiert Sie das Praktikumsbüro schriftlich per Mail.

Sollte Ihr Antrag auf Zulassung vom Prüfungsausschuss abgelehnt werden, so wird Ihr Status im Praxissemester-Portal entsprechend geändert und es erfolgt keine Zuteilung eines Praktikumsplatzes. Bei Genehmigung haben Sie im regulären Zeitraum Gelegenheit, am Platzauswahlverfahren für die Praktikumsplätze im Praxissemester-Portal teilzunehmen. Hier können Sie Ihre gewünschten Praktikumsschulen priorisieren. 

Achtung: Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Priorisierungen bei der Platzverteilung jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden können, da die vorhandenen Plätze zunächst an die Studierenden mit einem Platzanspruch (Masterstudierende) verteilt werden.

Vor dem Praxissemester ist eine endgültige Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen notwendig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Praktikumsbüro ein:

  • Nachweis über den Bachelorabschluss (Abschlussbescheinigung bzw. Zeugnis oder Mitteilung per Mail ans Praktikumsbüro, dass alle Leistungen im CM eingetragen wurden)
  • Nachweis über die Bewerbung für den Master of Education an der Freien Universität (Nennung der Bewerbungsnummer)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Module im Lehramt an Grundschulen bzw. U-Master bzw. im Lehramt an ISS/Gymnasien - Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass die Module Lernförderung und Lernmotivation und Pädagogische Diagnostik bis zum Ende des SoSe erfolgreich absolviert wurden.

Sollten diese Unterlagen nicht fristgerecht beim Praktikumsbüro eingereicht werden, wird die Praktikumsplatzzuweisung zurückgezogen und eine Teilnahme am Praktikum ist nicht möglich.

Bitte nehmen Sie unbedingt eine Beratung im Praktikumsbüro wahr, um ein passendes Teilzeitmodell abzustimmen. Die Praxissemesteranteile werden in zwei aufeinanderfolgenden Wintersemestern an der gleichen Schule absolviert. Ein Praktikum im Sommersemester ist nicht möglich.

In der Regel werden bei einem Teilzeit-Praxissemester die Fächer bzw. Praktikumsteile/Seminare gleichmäßig aufgeteilt (Beispiel an der GrundschuleBeispiel in ISS/Gymnasium). Den zweiten Teil des Praktikums setzen Sie i. d. R. bei der ursprünglichen Praktikumsschule fort. Dies gilt nur, wenn die Praktika an zwei aufeinanderfolgenden Wintersemester durchgeführt werden. Wenn Sie das Praxissemester nicht in zwei aufeinander folgenden Wintersemestern absolvieren, wird Ihnen für den zweiten Teil eine neue Schule zugewiesen.

Die Präsenzzeit in der Schule orientiert sich am Workload der Schulpraktika und dem vereinbarten Teilzeitmodell. Sie sind an mindestens zwei Tagen in der Woche jeweils durchschnittlich vier Stunden an Ihrer Praktikumsschule. Die Präsenzzeit für das Lernforschungsprojekt ergibt sich aus der Themenstellung und muss in der Vereinbarung nicht festgeschrieben werden. Werden die Fachpraktika aller Fächer in einem Teilzeitsemester absolviert, sollen drei Tage pro Woche nicht unterschritten werden. In diesem Fall richtet sich die Präsenzzeit für das LFP im jeweils anderen Semester nach dem dafür erforderlichen Bedarf.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Praktikumsbüro so früh wie möglich ein:

Teilzeitmeldung für das Lehramt an Grundschulen: 

Für den gesamten Zeitraum des Praxissemesters (01.09.-31.01.) gilt eine verbindliche Präsenzzeit an der Schule von durchschnittlich 12 Zeitstunden pro Woche, verteilt auf mind. zwei bis vier Tage. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, können die Zeiten innerhalb der einzelnen Wochen davon abweichen und folglich variabel gestaltet werden. Feier-/Brückentage wirken sich nicht reduzierend auf die erforderliche Gesamtpräsenzzeit an der Praktikumsschule aus. Die Gesamtpräsenzzeit ist unabhängig davon über den gesamten Praktikumszeitraum zu erbringen.“

Für die Dokumentation Ihrer Präsenz- und Fehlzeiten an der Praktikumsschule stehen Ihnen ein Praktikumsplan sowie zur Orientierung für Ihre wöchentlichen Eintragungen ein Beispielplan zur Verfügung. Im Praktikumsplan bestätigen Ihre Mentor*innen wöchentlich die Präsenzzeiten, die Sie erbracht haben.

Zu den Präsenzzeiten an der Praktikumsschule zählen auch die Termine der Fachberatung sowie im Fach Sonderpädagogik Termine beim SIBUZ. Im Rahmen Ihrer Präsenzzeiten an der Schule können Sie auch an Wandertagen/Klassenfahrten als außerunterrichtliche Aktivitäten teilnehmen. Auch hierbei muss allerdings seitens der Schule sichergestellt sein, dass Sie alle Tätigkeiten immer in Anwesenheit einer Lehrkraft ausüben (d.h. selbstständig keine Aufsichtspflicht übernehmen). Von der Freien Universität werden hierfür keine Kosten erstattet.

Für die Lehrveranstaltungen gelten die allgemeinen Regelungen zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme. Sollten Sie an einem Schulpräsenztag krankheitsbedingt fehlen, informieren Sie bitte die Schule (jeweilige Mentor*innen bzw. die Schulleitung) sowie das Praktikumsbüro. Sollten Sie mehr als drei Tage hintereinander krankheitsbedingt fehlen, so benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung). Bitte lassen Sie dem Praktikumsbüro eine Kopie dieser Krankschreibung zeitnah per Mail zukommen. 

Sollten Sie bis Ende des Praktikumszeitraumes nicht die erforderlichen Präsenzzeiten erbringen können, so besteht nach Rücksprache mit der Praktikumsschule und mit den Dozierenden ggf. die Möglichkeit, in Einzelfällen das Praktikum über den eigentlichen Praktikumszeitraum hinaus zu verlängern. Bitte sprechen Sie das Praktikumsbüro hierzu möglichst frühzeitig an.

Wenn Sie mindestens eines der Kriterien (Studierende mit Kindern unter 12 Jahren, Schwangere, Studierende mit Pflegeaufgaben, chronischer Erkrankung und Behinderung) für einen Antrag auf Nachteilsausgleich laut RSPO § 11 erfüllen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich für die Vergabe der Praktikumsplätze (Masterstudierende | Bachelorstudierende) stellen. Auch Bachelorstudierende können ggf. einen Antrag stellen, werden allerdings bei der Platzverteilung nach den Master-Studierenden berücksichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anträge auf Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Dies bedeutet, dass über Anträge, die nach diesem Termin eingehen, nur dann noch entschieden wird, wenn der Grund auch erst nach diesem Termin eingetreten ist (z. B. Adoption, plötzlich schwere Erkrankung, Übernahme einer Pflege, Feststellung einer Schwangerschaft). Studierende, die fristgerecht diesen Antrag einreichen, können im Rahmen der Anmeldung zum Praxissemester im Praxissemster-Portal einen Wunschbezirk sowie einen Alternivbezirk angeben. 

Bei positiver Entscheidung durch den Prüfungsausschuss wird bei der Platzvergabe die Platzwahl von Masterstudierenden prioritär berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich ggf. im Praktikumsbüro beraten.

Tätigkeiten an Schulen bzw. schulischen Einrichtungen, die vor oder während des Praxissemesters ausgeübt wurden, werden in der Regel insbesondere nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht angerechnet.

In Ausnahmefällen gilt für Kompetenzen, die durch außeruniversitäre Schul- und Unterrichtstätigkeiten erworben wurden, dass sie auf das Praxissemester angerechnet werden können, wenn folgende Kriterien in Einheit, also vollständig erfüllt sind: Die Tätigkeit wurde nachweislich angeleitet und theoriegeleitet reflektiert und entsprach in Inhalt und Niveau den zu erwerbenden Kompetenzen/Qualifikationszielen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung.

  1. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall zunächst an die zuständigen Anrechnungsbeauftragten der Fachdidaktiken Ihrer Studienfächer für ISS/Gym., im Grundschulbereich oder für das Lernforschungsprojekt (EWI: Herr Dr. Martin Schmidt; DaZ: Frau Prof. Dr. Diana Maak) und holen Sie sich auf den entsprechenden Anrechnungsformularen für das Lehramt an Grundschulen bzw. an ISS/Gymnasien fristgerecht eine Anrechnungsempfehlung ein.
  2. Bitte reichen Sie die Anrechnungsunterlagen vollständig (Anrechnungsformular mit Anrechnungsempfehlung der Anrechnungsbeauftragten, inkl. aller Nachweise für die Anrechnungsbeauftragten) und fristgerecht beim Praktikumsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt. Das bedeutet, dass Anträge für die Anrechnung von schulpraktischen Anteilen nach der Frist nicht mehr berücksichtigt werden. 
  3. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Praktikumsbüro eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei der Schule sowie bei den Dozierenden über die nun noch zu erbringenden Praktikumsanteile.

Achtung: Die Reduzierung der Praktikumsanteile erfolgt entsprechend der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Eine Mindestpräsenzzeit von 144 Zeitstunden bzw. 192 Unterrichtstunden kann nicht unterschritten werden.

Eintragungen in Campus Management zu Anrechnungen für die Module des Praxissemesters werden i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters vorgenommen.

Die Universität ist wie Arbeitgeber*innen durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet, Schwangere und Stillende zu schützen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 MuSchG). Sie darf Schwangere „keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 ... in Kontakt kommt oder kommen kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt“ (§ 11 Absatz 2 Satz 1 MuSchG). Der Risikogruppe 3 sind zum Beispiel Windpocken und SARS-CoV-2 (COVID-19) zugeordnet. Eine solche unverantwortbare Gefährdung gilt jedoch als ausgeschlossen, wenn Schwangere über einen ausreichenden Immunschutz verfügen (§ 11 Absatz 2 Satz 4 MuSchG). Dieser wird durch das Arbeitsmedizinische Zentrum der Freien Universität Berlin (AMZ) geprüft.

Im Hinblick auf COVID-19 fehlen aktuell noch wissenschaftliche Erkenntnisse, ab wann ein ausreichender Schutz für Schwangere angenommen werden kann. Bisher stuft das AMZ die Gefahr einer COVID-19-Infektion – auch bei vollständiger Impfung, da diese nur vor einem schweren Verlauf, nicht aber vor der Infektion selbst schützt – in Schulpraktika als unverantwortbare Gefährdung ein. Schwangere dürfen deshalb nach aktuellen Informationen nicht an Schulpraktika teilnehmen.

Während der Stillzeit können Schulpraktika durchgeführt werden, wenn ein vollständiger COVID-19-Impfschutz (mind. zwei Impfungen | Stand Dezember 2021) nachgewiesen wird.

Sollten Sie vor oder während des Praktikums feststellen, dass Sie schwanger sind, so empfehlen wir Ihnen, diese Schwangerschaft unter studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de der Freien Universität sowie dem Praktikumsbüro anzuzeigen, damit Sie entsprechende Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Gerade in Zeiten mit einem noch nicht ausreichend erforschten Virus ist eine schnelle Einleitung von Schutzmaßnahmen erforderlich.

Nach einem Unfall in der Hochschule/Berliner Praktikumsschule oder auf dem Hin-/Heimweg zur Hochschule/Berliner Praktikumsschule, sollte dieser umgehend angezeigt werden. Bitte senden Sie sich hierfür eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeige an das Praktikumsbüro und informieren Sie auch Ihre Praktikumsschule und die Dozierenden Ihrer Lehrveranstaltungen.

Bitte beachten Sie, dass für die Behandlung nach einem Unfall ein Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, aufgesucht werden muss. Bitte geben Sie hier an, dass es sich um einen „Arbeits-/Wegeunfall“ handelt, der über die Unfallkasse Berlin abgerechnet wird (als Arbeitgeberin ist die Universität anzugeben).

Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, sind nicht über die Universität unfallversichert.

Bei Schulen in privater Trägerschaft ist grundsätzlich die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Bitte informieren Sie auch hier bei einem Unfall umgehend das DSE-Praktikumsbüro und reichen Sie eine Unfallanzeige ein.

Während des Praktikums besteht Versicherungsschutz bei sämtlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Praktikum, also z. B. auch Klassenfahrten. Vor dem 01.09. besteht ein Versicherungsschutz nur für die letzte Woche der Sommerferien für die Teilnahme an schulinternen Veranstaltungen.

Achtung: Grundsätzlich besteht nur ein Unfallversicherungsschutz. Bitte kümmern Sie sich ggf. um einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz (z.B. gegen Verlust von überlassenen Schulschlüsseln).

Praktikumsplatz

Damit gewährleistet ist, dass alle angemeldeten Studierenden der vier Berliner Universitäten in ihrer Fächerkombination einen betreuten Praktikumsplatz erhalten, ist zwischen der Senatsverwaltung und den Universitäten das zentral organisierte Platzvergabeverfahren vereinbart worden. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Studierenden und Schulen können sich Studierende nicht direkt an Schulen bewerben und Schulen können keine bestimmten Studierenden anfordern. 

Sie melden sich im Praxissemester-Portal verbindlich innerhalb einer Frist für einen Praxissemester-Platz an. Das Praxissemester-Portal ist eine universitätsübergreifende Plattform, über die die zentralen Verfahren des Berliner Praxissemester, insbesondere die Schulplatzvergabe, laufen. Sie greifen auf das Portal immer über den Zugang Ihrer Kernfachuniversität zu. Im Portal geben Sie Ihre Präferenzen für einen Schulplatz in Ihrer Fächerkombination an und erhalten dann die Zuweisung für einen Praktikumsplatz. Ohne Anmeldung ist die Durchführung des Praxissemesters nicht möglich.

Die Kombination von Praxissemester und Erwerbstätigkeit an derselben Schule ist ausdrücklich nicht zu empfehlen. Für die Schule ist es schwierig, zwischen Ihren Rollen und Aufgaben als beschäftigte Lehrkraft und als Praxissemesterstudierende*r zu trennen, was zur Beeinträchtigungen Ihrer Lerngelegenheiten im Praxissemester führen kann. Entsprechende Tätigkeiten können auch nicht als Studienleistung für das Praxissemester anerkannt werden (vgl. Leitfaden Praxissemester).


Das Praxissemester kann grundätzlich auch an einer staatlich anerkannten Ersatzschule, d.h. einer sog. freien oder privaten Schule, absolviert werden.

Hierfür können die interessierten Schulen im Praxissemester-Portal Platzangebote für gewünschte Fächerkombinationen einstellen. Diese Plätze stehen allen Studierenden der entsprechenden Fächerkombination als Auswahlmöglichkeit zur Verfügung. Nach Beginn des Wahlverfahren können keine weiteren Platzangebote mehr berücksichtigt werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierender und aller Schulen sind keine Initiativbewerbungen von Studierenden an bestimmten Schulen oder Anforderungen ausgewählter Studierender seitens der Schulen möglich.

Schulen privater Träger erhalten für die Betreuung von Studierenden keine Entlastung (Abminderungsstunden). Daher beruhen diese Platzangebote auf freiwilliger Basis können leider jederzeit von der Schule zurückgenommen werden. Bisher ist das aber noch nicht vorgekommen.

Vor Beginn des Praktikums sollten Sie mit der Praktikumsschule, die Ihnen zugewiesen wurde, bereits Kontakt aufgenommen haben. Diese Kontaktaufnahme ist wichtig, da hier bereits Termine, Ansprechpartner*innen (evtl. Kontaktdaten von Mentor*innen) oder Besonderheiten abgesprochen werden können. In der Regel nehmen Sie im Juni Kontakt mit Ihrer Schule auf. Sollte dies nicht möglich gewesen sein, weil z. B. die Schule nicht auf Ihre Kontaktversuche reagiert, starten Sie am besten ab der letzten Woche der Sommerferien einen weiteren Versuch bei der Schulleitung. 

Sollten Sie an Ihrer Praktikumsschule Probleme bei der Durchführung des Praktikums haben, versuchen Sie zunächst mit Ihren Mentor*innen bzw. Ihrer Schulleitung eine Lösung zu finden. Sollte das nicht gelingen, unterstützen Sie bei fachlichen Problemen Ihre Dozierenden, bei organisatorischen Problemen das Praktikumsbüro. Ein Platzwechsel ist immer das letzte Mittel und bedarf immer der Zustimmung der Senatsverwaltung.

Bei folgenden Gründen können wir erfahrungsgemäß keinen Platzwechsel ermöglichen:

  • weiter Weg zur Praktikumsschule
  • unzureichende Kommunikation mit der Schule im Vorfeld
  • fehlende Übereinstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
  • allgemeine Konflikte mit den Mentor*innen

Grundsätzlich ist ein Rücktritt vom Praxissemester möglich. Da die Schule Ihre Betreuung organisatorisch vorbereitet, zwei Fachmentor*innen bereitstellt und diese für Ihre Begleitung teilweise freigestellt werden, ist es wichtig, dass Sie möglichst verlässlich und frühzeitig planen. 

Sollten Sie Ihr Praxissemester nicht antreten oder einen Rücktritt vornehmen wollen, setzen Sie bitte zeitnah Ihre Praktikumsschule (Schulleitung, Fachmentor*innen) sowie das DSE-Praktikumsbüro darüber in Kenntnis. Außerdem melden Sie sich im Praxissemester-Portal vom Praxissemester ab. Master-Studierende berücksichtigen wir dann automatisch für eine Teilnahme am Praxissemester im darauffolgenden Wintersemester.

Praxissemester außerhalb Berlins

In der Rahmenvereinbarung über die Durchführung Schulpraktischer Studien ist festgelegt, dass das Praxissemester grundsätzlich in Berlin absolviert werden sollte. Um die Internationalisierung im Lehramtsstudium zu unterstützen, ist die Durchführung des Praxissemesters im Ausland möglich, sofern die universitäre und schulische Betreuung unter Einhaltung der vorgegebenen Standards sichergestellt ist. Bitte sehen Sie sich hierzu unsere Informationen zum Praxissemester im Ausland an. 

In begründeten Fällen kann auf Antrag das Praxissemester an einer Deutschen Auslandsschule absolviert werden. Diese Praktikumsschule muss alle Bedingungen des Berliner Praxissemesters erfüllen (Länge des Praxissemesters, Betreuung, Durchführung des Lenrforschungsprojektes, etc.). Sollten Sie eine Sprache studieren, so muss eine Fremdsprache auch als Fremdsprache und Deutsch als Erstsprache unterrichtet werden.

Für die Absolvierung des Praxissemesters im Ausland reichen Sie im Praktikumsbüro folgende Unterlagen ein:

Bitte beachten Sie unsere Fristen für das Praxissemester im Ausland.

Wenn der Prüfungsausschuss Ihrem Antrag auf ein Praxissemester im Ausland stattgibt, organisieren Sie Ihr Praxissemester im Ausland selbst (Auslandsschulplatz, Absprachen mit den Fachdidaktiken, Finanzierung, Unterkunft, An-/Abreise, ggf. Krankenversicherung, Visa etc.). Auf folgende Finanzierungsmöglichkeiten für ein Praxissemester im Ausland weisen wir gerne hin:

Sollte der Praktikumszeitraum an der deutschen Schule im Ausland vom regulären Praktikumszeitraum (01.09.2023 - 31.01.2024) abweichen, reichen Sie bitte einen Antrag auf Änderung des Praktikumszeitraums beim Praktikumsbüro ein.

Begleitung im Praxissemester

An der Praktikumsschule betreuen Sie hierfür ggf. von den Universitäten qualifizierte Mentor*innen im jeweiligen Fach. Diese führen mit Ihnen ein Eingangs- und ein Abschlussgespräch durch (Orientierungsgespräche) und besprechen einen großen Teil Ihrer Unterrichtstätigkeiten vor und nach (Unterrichtsbesprechungen).

Sollten Sie am Ende der ersten Praktikumswoche noch keine Mentor*innen im jeweiligen Fach bzw. an Grundschulen meist eine Person für alle drei Fächer zugeteilt bekommen, fragen Sie bitte bei der Schulleitung umgehend nach. Diese ist dafür zuständig, Mentor*innen für Sie zu finden. Wenn Sie auch darüber keine sehr zeitnahe Lösung finden, melden Sie sich kurzfristig beim Praktikumsbüro, damit wir Sie frühzeitig unterstützen können.

Die Betreuung an der Universität erfolgt durch die Dozierenden. Diese werden Sie ein- bis zweimal je Fach im Unterricht besuchen.

Außerdem nehmen Sie ggf. in einem Ihrer Fächer an der Fachberatung teil.

Im Sommersemester findet im Lernforschungsprojekt die Vorlesung statt, außerdem ausschließlich für Studierende, die das Praxissemester im Ausland durchführen, ein Projektseminar. Die Vorbereitungsseminare im jeweiligen Modul Schulpraktische Studien für das Lehramt an ISS/Gymnasien finden im Sommersemester statt. Im Lehramt an Grundschulen findet kein Vorbereitungsseminar im Modul Schulpraktische Studien - Gestaltung und Reflexion von Bildungs- und Sozialisationsprozessen (unabhängig von der von Ihnen studierten Variante) statt.

Teilweise beginnen Ihre Lehrveranstaltungen für das Praxissemester, bevor Sie sie in CM buchen können. Die Buchung holen Sie dann zu den regulären Terminen zu Beginn des Wintersemesters nach. In wenigen Ausnahmen müssen Seminare bereits im Sommersemester gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis oder erhalten sie aus dem Praktikumsbüro. Für die Buchung der Modulbestandteile für DaZ/Sprachbildung stellt Ihnen der Arbeitsbereich DaZ/Sprachbildung wichtige Informationen zur Verfügung.

Begleitende Module im Lehramt an Grundschulen

  • Schulpraktische Studien - Gestaltung und Reflexion von Bildungs- und Sozialisationsprozessen (in der jeweiligen Variante) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht
  • Schulpraktische Studien - Unterrichtsfach Englisch (in der jeweiligen Variante) für das Fach Englisch
  • Schulpraktische Studien - Unterrichtsfach Französisch für das Fach Französisch
  • Unterrichten in heterogenen Lerngruppen für das Fach Sonderpädagogik
  • Lernforschungsprojekt in der Grundschule: Projektseminar; DaZ/Sprachbildung

Begleitende Module im Lehramt an ISS/Gymnasien

  • Schulpraktische Studien in Fach 1
  • Schulpraktische Studien in Fach 2
  • Lernforschungsprojekt: Projektseminar; DaZ/Sprachbildung

Studierende im Master of Education, die am Praxissemester teilnehmen, erhalten in jedem Fall einen Platz im Seminar. Für Studierende, die im Sommersemester nicht im Master of Education zugelassen sind, besteht kein Platzanspruch. Bei diesen Studierenden entscheiden die jeweiligen Dozierenden je nach Kapazitäten, ob eine Teilnahme ermöglicht werden kann.

Das Modul Lernforschungsprojekt hat zwei inhaltliche Schwerpunkte:

Erziehungswissenschaft (8 LP)

Im erziehungswissenschaftlichen Teil des Moduls Lernforschungsprojekt sollen Kompetenzen zur konstruktiven Nutzung von Daten für pädagogische Entscheidungen in Schule und Unterricht erworben werden. 

In der Vorlesung („Erziehungswissenschaft“) werden verschiedene Fragen der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung behandelt. An Beispielen wird verdeutlicht, wie verschiedene Arten von Daten im schulischen Kontext aufbereitet, ausgewertet und genutzt werden können.

Die Vorlesung findet im Sommersemester vor dem Praxissemester als asynchrone Online-Veranstaltung statt. Es wird dringend empfohlen, die Vorlesung bereits im Sommersemester zu absolvieren, da die darin aufgebauten Kenntnisse als Grundlage für das EWI-Lernforschungsprojekt im Praxissemester dienen. Die Vorlesung kann sonst zu Beginn des Praxissemesters als asynchrone Online-Veranstaltung im Blockformat belegt werden.

Im Projektseminar („EWI Uni-Tag“) bekommen Sie einen praktischen Einblick in das Handlungsfeld der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung, indem Sie ein eigenes kleines Forschungsprojekt planen und umsetzen. Die verschiedenen Projektseminare werden inhaltlich durch Dozierende verschiedener Arbeitsbereiche gestaltet und haben unterschiedliche Themenschwerpunkte bzw. Inhalte.

Das Projektseminar findet parallel zum Praxissemester in der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt.

Genauere Informationen zum erziehungswissenschaftlichen Teil des Lernforschungsprojektes finden Sie auf der Website des Arbeitsbereichs Unterrichts- und Schulevaluation.

Sprachbildung/Deutsch als Zweitsprache (3 LP)

Die Lehrveranstaltungen im Bereich Sprachbildung/Deutsch als Zweitsprache werden zum regulären Vorlesungsstart im Oktober parallel zum Praxissemester angeboten. Nähere Informationen zum Lehrangebot und zu den CM-Anmeldungen finden Sie auf der DaZ/SB-Website.

Die Informationen werden jeweils Anfang August aktualisiert.

Die Teilnahme an den Begleitseminaren haben vor Terminen an der Schule Vorrang, da die Dozierenden Ihnen sonst keine aktive und regelmäßige Teilnahme bestätigen können. Die Präsenzeiten an der Schule müssen dann ggf. zu anderen Zeiten erbracht werden. 

Die Fachberater*innen sind Fachseminarleiter*innen aus dem Vorbereitungsdienst. Sie bieten ihnen einen Einblick in die zweite Phase der Lehrkräftebildung. Außerdem können Sie bei ihnen das Verfahren des kollegialen Coachings kennenlernen und im Unterrricht hospitieren.

Die Teilnahme an der Fachberatung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns dringend empfohlen. Das Angebot nehmen Sie nur in einem Ihrer Fächer wahr. Die Termine der Fachberatung gehören zu den Präsenzzeiten an der Praktikumsschule und werden von Ihnen ebenfalls in den Praktikumsplan eingetragen. 

Praxissemester im Tandem

Ziel des Tandem-Modells ist, dass Sie schon im Studium mehr Erfahrungen mit Kooperation im Unterricht sammeln, arbeitsteilig Unterricht vorbereiten und sich in der gemeinsamen und dadurch intensiveren Planung und Reflexion austauschen können. Im Tandem bringt eine weitere Person zusätzliche fachliche Impulse und eine zusätzliche Reflexionsperspektive ein. Außerdem bereitet die kooperative und kollegiale Zusammenarbeit im Tandem-Modell auf die Zusammenarbeit mit heterogenen multiprofessionellen Teams vor.

Das Praxissemester im Tandem ist folgendermaßen gestaltet:

  • Das Orientierungsgespräch kann entweder im Tandem oder einzeln durchgeführt werden. 
  • Die Vor- und Nachbesprechungen des eigenen Unterrichts finden mit den Mentor*innen sowie beiden Tandempartner*innen statt, da beide Partner*innen Verantwortlichkeiten im geplanten Unterricht haben – und sei es „nur“ die der Beobachtung und Dokumentation für die gemeinsame Reflexion im Anschluss. 
  • Bei Unterrichtsbesuchen können Ihre Dozierenden entweder eine*n von Ihnen oder Sie beide im Unterricht beobachten. Die Auswertung findet mit dem Tandem gemeinsam statt.
  • Sie müssen nicht immer gemeinsam mit der/dem Tandempartner*n hospitieren. Aufgrund der zusätzlichen Reflexionsperspektive ist es allerdings sinnvoll. Die Unterrichtsbeobachtung des/der Tandempartner*in zählt nicht als Hospitation.
  • Inwiefern die Durchführung des Lernforschungsprojekt auch im Tandem möglich ist, besprechen Sie mit Ihren Dozierenden.

Das Konzept des Tandem-Modells sieht eine Beibehaltung von 32 Unterrichtsstunden angeleitetem Unterricht vor, den die Tandempartner*innen gemeinsam planen und reflektieren. Beide Tandempartner*innen sollen immer anwesend sein, da gemeinsam verantworteter Unterricht ein zentrales Element des Tandemmodells ist. Dabei ist es grundsätzlich möglich, 

  • Unterricht als Co-Teaching zu planen, durchzuführen und zu reflektieren;
  • Unterricht in der Verantwortung für die Durchführung aufzuteilen und sich im Verlauf abzuwechseln, während die andere Person unterstützend tätig ist oder beobachtet;
  • Unterricht in der Verantwortlichkeit für die Durchführung klar zu trennen, sodass eine Person unterrichtet, während die andere Person systematisch beobachtet und dokumentiert, oder
  • Unterricht zusammen oder in Teilen mit dem/der Mentor*in zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.

Bitte informieren Sie sich bei den Dozierenden Ihrer Begleitseminare, wie das Tandem-Modell in Ihren Fächern spezifisch ausgestaltet wird.

Wie bisher geben Sie im Praxissemester-Portal Prioritäten an, welche Schulen Sie für Ihr Praxissemester favorisieren. Das Praxissemester-Portal verteilt die Studierenden anhand der Prioritäten dann so, dass insgesamt über alle Studierenden die höchstmöglichen Prioritäten erreicht werden. Bei dieser Zuteilung entstehen die Tandems von Studierenden mit gleicher Fächerkombination an einer Schule und sog. „Onedems“, d.h. Plätze, die nur einer Person zugewiesen werden. Wenn Ihnen im Portal kein*e Partner*in angezeigt wird, absolvieren Sie das Praxissemester wie bisher alleine, also im Onedem. Dies kommt z.B. bei einer ungeraden Anzahl von Praxissemesterstudierenden an Schulen vor. 

Auch vorher durfte sich die Durchführung bei 14 von 32 Stunden auf Unterrichtsteile beziehen, so dass sich an dieser Stelle für knapp die Hälfte der Stunden keine Veränderung ergibt, da hier z.B. auch zwei Studierende in einer Stunde Anteile übernehmen könnten. Planung und Reflexion bleiben gleich aufwändig, da Sie alle Stunden(-anteile) gemeinsam planen und reflektieren sollen. 

Der Schwerpunkt des Aufwandes verschiebt sich stärker in Richtung Reflexion, da Sie im Tandem vermutlich mehr über Unterricht und Handlungsalternativen etc. diskutieren und Zeit für die Abstimmung untereinander benötigen, während Studierende ohne Tandem ggf. etwas mehr Aufwand in der Planung haben. 

Der Umgang mit potentiellen Konflikten, wie sie in Teamstrukturen – auch unter Tandempartner*innen – entstehen können, ist Teil des Professionalisierungsprozesses und bereitet Sie somit auf die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule vor. Versuchen Sie daher, Konflikte auch als Teil Ihres eigenen Professionalisierungsprozesses zu nutzen. Wenn Sie Konflikte nicht lösen können, hilft Ihnen das Studienbüro gerne weiter.