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Exportkontrolle im akademischen Bereich

Luftaufnahme von Containern

Luftaufnahme von Containern
Bildquelle: pexels/Tom Fisk

Die Freie Universität Berlin pflegt als internationale Netzwerkuniversität vielfältige internationale Forschungskooperationen, versorgt sich auch auf dem internationalen Markt mit Waren und Dienstleistungen und heißt Wissenschaftler*innen aus dem Ausland auf ihrem Campus willkommen. Mit der damit verbundenen Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr durch die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern, wie z.B. wissenschaftlicher Gerätschaften, Materialien oder Software, aber auch dem Transfer von geistigem Gut (z.B. Technologien, Know-How, wissenschaftliche Dienstleistungen) ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs und der Exportkontrolle, auch wenn Forschung und Lehre grundsätzlich frei sind.

Das Regime der Exportkontrolle soll zur Friedenssicherung die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die destabilisierende Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Krisenregionen verhindern sowie der gezielten Verletzung von Menschenrechten und den Bedrohungen durch internationalen Terrorismus entgegenwirken. Über im engeren Sinne militärische Güter hinaus unterliegen auch zivile Güter, die zum Gebrauch oder der Entwicklung solcher Waffen bestimmt sind oder bestimmt sein können (selbst wenn sie im Alltag überwiegend zivil genutzt werden; sog. Dual-Use-Güter), den Regelungen der Exportkontrolle.

Verstöße gegen ausfuhrrechtliche Bestimmungen können neben einem hohen Reputationsschaden für die Universität, auch zu persönlichen strafrechtlichen Konsequenzen wie Geld- und/oder Freiheitsstrafen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen. Diese Risiken will die Freie Universität Berlin durch die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen vermeiden.

Weiterführende Informationen zum Thema Exportkontrolle und Wissenschaft finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für konkrete Anfragen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle Exportkontrolle beim Rechtsamt.