Springe direkt zu Inhalt

Wahlvorschlagsfrist: Stellvertreterinnen der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

08.12.2023 | 12:00

Am 30. Januar 2024 findet die Wahl von bis zu zwei weiteren Stellvertreterinnen der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten statt. Die Stellvertreterinnen werden durch ein zentrales Wahlgremium, den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat, aus dem Kreis der weiblichen Angehörigen der Freien Universität für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.

Wahlvorschlagsfrist: 8. Dezember 2023, 12 Uhr


Künftig sind an der Freien Universität drei, statt der bislang zwei nebenberuflichen Stellvertreterinnen der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen, dies ermöglicht die kürzlich veröffentlichte Einstweilige Regelung über die Wahl. Zwei der drei Stellvertreterinnen werden Anfang 2024 neu gewählt. Gemäß § 59 Berliner Hochschulgesetz liegt der gesetzliche Auftrag des Amtes darin, auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule hinzuwirken. Ebenso wie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind Stellvertreterinnen in der Ausübung ihres Amtes nicht weisungsgebunden. Das Aufgabenfeld ist breit und vielfältig. Daher werden Stellvertreterinnen mit Beschäftigtenstatus für das Amt auf zentraler Ebene im Umfang einer halben Stelle von ihren Dienstaufgaben freigestellt; studentische Amtsinhaberinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Alle Fristen rund um die Kandidatur sowie Informationen zu den Formalia finden sich in der Wahlbekanntmachung vom 24.11.2023. Interessentinnen für das Amt der Stellvertreterin können sich an die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Dr. Corinna Tomberger wenden.

Gleichzeitig mit den Wahlen auf zentraler Ebene werden auch in der Universitätsbibilothek sowie in diversen Fachbereichen, Zentralinstituten und Zentraleinrichtungen dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen neu gewählt. Informationen zu den Ämtern und Wahlen in den Bereichen erteilen die dezentralen Wahlvorstände; auch die amtierenden dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten können angesprochen werden.