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Was tun

Einer Studie von 2014 zufolge erleben drei von fünf Frauen in Europa im Laufe ihres Lebens sexualisierte Belästigungen (vgl. European Union Agency for Fundamental Rights (2014): Gewalt gegen Frauen. Eine EU-weite Erhebung). Hinzu kommen Übergriffe auf trans*-, inter*_Personen und auch auf Männer. Hieran wird deutlich, dass sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt gesellschaftliche Probleme sind und es somit in unser aller Verantwortung liegt, zur Wahrung der Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte unserer Kolleg*innen, Kommiliton*innen und Bekannten beizutragen.

Präventiv tätig werden

Um sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt entgegenzuwirken, ist es wichtig mit der Tabuisierung zu brechen und die Thematik öffentlich zu benennen (bspw. durch die Ansprache des Umgangs mit dem Thema allgemein in einer Teamsitzung). Dies ist die Grundlage für eine umfassende Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit dem Thema (z. B. im Rahmen einer Weiterbildung). Dabei sollte sich stets an der betroffenen Person orientiert werden - ihrem Tempo und ihrem Wunsch, das Geschehene anzusprechen oder auch nicht, eine Beschwerde einzulegen oder auch nicht.

Hierbei ist es wichtig, sich mit dem eigenen Umgang und der eigenen Erfahrung zu befassen, persönliche Grenzen bewusst wahrzunehmen und das eigene Handeln zu reflektieren. Sie können sich an Fragen orientieren, wie: Wann werden für mich Grenzen überschritten? Inwiefern sind meine Vorstellungen von Intimsphäre und sexuellen Grenzen verallgemeinerbar? Basierend auf einer solchen Auseinandersetzung müssen klare und für alle Menschen einsehbare Vereinbarungen und Regeln für den Umgang mit Grenzverletzungen und sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt entwickelt werden. An der Freien Universität Berlin bietet die entsprechende Richtlinie eine Grundlage zur Thematisierung von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.

In der akuten Situation handeln

Wenn Sie von einer anderen Person aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, haben Sie die Möglichkeit direkt zu intervenieren und die Person in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Einschätzung zu konfrontieren. Dies bietet sich an, wenn ansonsten ein gutes Arbeitsklima besteht oder es möglich ist, dass die Situation aufgrund einer fehlerhaften Kommunikation entstanden ist. In einem Großteil der Fälle ist es jedoch sinnvoll, eine dritte Person, wie beispielsweise die Frauenbeauftragte, hinzuzuziehen und mit ihr zusammen das Erlebte zu reflektieren und sich für das weitere Vorgehen beraten zu lassen. Für ein späteres Gespräch oder eine Beschwerde ist es in jedem Fall sinnvoll, ein Gedächtnisprotokoll zu führen und Dokumente mit Hinweisen auf die Diskriminierung aufzubewahren.

Wenn Sie unangenehm berührt werden, Ihnen jemand obszöne Sprüche hinterherruft oder Sie von anderen Formen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt betroffen sind, machen Sie – wenn möglich – deutlich, dass Sie nicht mit den Handlungen einverstanden sind, suchen Sie Hilfe bei umstehenden Personen und verlassen Sie die Situation möglichst schnell. Notieren Sie sich ggf. die Namen und Kontaktdaten von Beobachtenden und verständigen Sie jemanden, der die Person des Ortes verweist. Schreiben Sie das Erlebte in einem Gedächtnisprotokoll auf und lassen Sie sich von einer Beratungsstelle beraten und unterstützen.

Falls Sie beobachten, dass eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wird, fragen Sie die Person, wie sie die Situation wahrgenommen hat und bieten Sie ihr an, sie zu unterstützen. Bringen Sie sich in die Situation ein und bieten Sie der betroffenen Person Hilfe an – häufig hilft es bereits, wenn eine andere Person hinzukommt und deutlich macht, dass die Gewalt wahrgenommen und verurteilt wird. Greifen Sie jedoch nur ein, wenn Sie sich hierdurch nicht selbst in Gefahr bringen. In diesem Fall sollten Sie die Situation beobachten und weitere Personen, bspw. aus den umliegenden Räumen oder über einen Notruf bei der Polizei, zur Hilfe rufen. Bieten Sie der Person danach an, Bekannte oder die Polizei zu kontaktieren und mit ihr zu warten. Empfehlen Sie ihr, die Kontaktdaten der umstehenden Personen aufzunehmen und ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben. Ermutigen Sie sie, mit der Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, mit der Frauenbeauftragten ihres Bereichs oder mit einer Beratungseinrichtung Kontakt aufzunehmen und bieten Sie ihr an, sie dorthin zu begleiten. Unternehmen Sie nichts ohne die Zustimmung der betroffenen Person. Es ist völlig in Ordnung, wenn die Betroffene (zunächst) nichts weiter unternehmen möchte.

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt aufarbeiten

Wenn Sie sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt erfahren haben, schreiben Sie das Erlebte in einem Gedächtnisprotokoll auf und nehmen Sie Kontakt mit einer passenden Beratungsstelle auf. Gemeinsam können Sie nach einem passenden Weg suchen, um das Erlebte aufzuarbeiten und weitere Vorfälle zu verhindern.

Wenn eine Person Ihnen berichtet, dass Sie sexualisierte Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt erlebt hat, sollten Sie die Person ernst nehmen und nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Wenn dies gerade ist, sollten Sie ihr anbieten, die Polizei oder Bekannte anzurufen und bis zu deren Eintreffen an einem sicheren Ort zu warten. Weisen Sie die Person darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, den Verlauf der Tat in einem Gedächtnisprotokoll aufzuschreiben und ggf. die Kontaktdaten von Personen, die die Situation beobachtet haben, zu notieren. Empfehlen Sie der Person, eine Beratungseinrichtung aufzusuchen und verweisen Sie sie auf die entsprechende Liste auf dieser Webseite.