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Tarif-Infos

 

Die neue Entgeltordnung (EGO) zum TV-L ist mit Wirkung vom 1. Januar 2012 auch im Land Berlin und an den Hochschulen in Kraft getreten.

Nach dem TV-L FU können für die Einstufung zahlreiche “Kann-Bestimmungen” wichtig sein. Wir geben dazu Hinweise.

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, dass die strittige Frage nach den Lebensaltersstufen keine Auswirkung auf das neue Tarifrecht und die Überleitung hat.


Hier finden Sie einen Überblick über das neue Tarifrecht, welches seit 1. Januar 2011 auch an der Freien Universität gültig ist.

Der gültige Tarifvertrag ist der TV-L, in einer speziellen Fassung für die Freie Universität Berlin (TV-L FU).

Beschäftigte, die schon vor diesem Termin einen Arbeitsvertrag als Angestellte oder Lohnempfänger hatten und deren Beschäftigungsverhältnis unmittelbar fortgeführt wurde, sind in das neue Tarifrecht übergeleitet worden (TVÜ-L FU)

Seit dem 1. Januar 2012 gilt für alle Arbeitnehmer/innen die neue Entgeltordnung (EGO).

Übergeleitete Beschäftigte ab 1. Januar 2013: