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Prozess zum Studentischen Mutterschutz

News vom 26.02.2019

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften auch für Studierende der Freien Universität Berlin.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Mutterschutz sowie weiteren Arbeitsrunden wurde ein Verfahren zum Studentischen Mutterschutz an der Freien Universität Berlin erarbeitet und etabliert.

Mit dem Ziel das Verfahren nachhaltig transparent zu halten, wurde dieses als FU-Prozessbeschreibung dokumentiert und ist nach erfolgter Freigabe durch das Präsidium vom 19.02.2019 online verfügbar:

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