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Lehre evaluieren (K.02.06.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.02  -  Gültig ab: 11.05.2021

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten: Organisationsentwicklung (V OE)  03.05.2021

Geprüft

Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q), Studienstrukturentwicklung: Technische Koordination Evaluationssoftware (V B 11)  06.05.2021

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3, P)  11.05.2021

Aktualisiert

Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten: Organisationsentwicklung (V OE) 09.11.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden zu ermöglichen, innerhalb eines geschützten Rahmens eine Rückmeldung zu Lehrveranstaltungsformaten sowie der didaktischen Lehrkompetenz zu geben und ggf. auf Problemlagen hinzuweisen. Die Befragungsergebnisse werden an die Lehrenden individuell rückgemeldet und sollen zum Anlass genommen werden, mit den Studierenden zu der angebotenen Lehrveranstaltung in Dialog zu treten und über die eigene Lehre zu reflektieren. Hieran kann sich die Nutzung bedarfsgerechter Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote anschließen. Auf diese Weise soll insbesondere auch der wissenschaftliche Nachwuchs in seiner Lehrtätigkeit unterstützt werden.

Die Lehrevaluation trägt somit zur nachhaltigen Verbesserung der Lehrqualität an der Freien Universität Berlin bei.

Die Vorbereitung der Lehrevaluation startet regelmäßig zu Semesterbeginn und kann aus verschiedenen Anlässen erfolgen:

  • a) regelmäßiger Evaluationsturnus für Lehrveranstaltungen (gem. Evaluationskonzept / -plan bzw. Gremienbeschluss des FB / ZI)
  • b) obligatorisch im ersten Jahr der Lehrtätigkeit von Neulehrenden (erstmals an der FU Berlin berufene Hochschullehrer*innen / in der akademischen Lehre eingesetzte Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen)
  • c) außerplanmäßig auf Wunsch der / des Lehrenden, ggf. auf Anregung durch Studierende

K.02.06.01.FU:

Befragung vorbereiten und durchführen

K.02.06.02.FU:

Befragung auswerten und Ergebnisse zur Verfügung stellen

  • Ausbildungskommission [ABK]
  • Dekanat bzw. ZI-Leitung / Geschäftsführende Direktor*in [GD] / Studiendekan*in
  • Fachbereichsrat [FBR] / Institutsrat des Zentralinstitutes [IR-ZI] / Institutsrat [IR] / Rat der Wissenschaftlichen Einrichtung [WE-Rat]
  • Lehrende*r
  • Referent*in Studium und Lehre [Ref. S&L] / Evaluationsbeauftragte*r
  • Studierende

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Wissenschaftliche Einrichtung [WE]
  • Sekretariat
  • Blackboard: E-Learning-Management-System
  • Evento: Lehrveranstaltungs- und Raumplanungs-System (LV-Planung, Raumvergabe, Lehrauftragsverwaltung, Publikation des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses eVV)
  • Zensus: Software zur Durchführung von Evaluationsverfahren

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

»  Zur regelmäßigen Durchführung der Lehrevaluation und Veröffentlichung: § 8 (1) und
    (4) BerlHG
»  Zur Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten: § 6 BerlHG
»  Zur Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten: § 6a BerlHG
»  Zur Satzungs- u. Richtlinienkompetenz d. Hochschulen, Anwendung d. Berliner
    Datenschutzgesetzes: § 6b BerlHG

  • Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)

»  Zur regelmäßigen Evaluation: § 18 (1) BlnStudAkkV
»  Zur didaktischen Lehrqualifikation: § 12 (2) BlnStudAkkV

  • Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG):

»  Durchführungsbestimmungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten,
    Datenlöschung

  • Veterinärmedizin: EAEVE Standard Operating Procedures (SOP)

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Datenschutzsatzung FUB

Universitätsinterne Vorgaben:

  • Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin
  • Evaluationskonzept / -plan Fachbreiche bzw. Zentralinstitute, ggf. Gremienbeschlüsse
  • IT-Sicherheitsrichtlinie