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Akkreditierung für auslaufenden Studiengang verlängern (K.02.10.FU)

Prozesssteckbrief

Index 2.01  -  Gültig ab: 30.10.2020

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

31.08.2020

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q)

08.10.2020

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3, P)

30.10.2020

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

17.11.2022

Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden eines auslaufenden Studienangebots im Sinne des Vertrauensschutzes einen Studienabschluss in einem akkreditierten Studiengang zu ermöglichen.

Sofern die bestehende Akkreditierungsfrist vor dem Zeitpunkt der Studiengangsaufhebung endet, kann diese unter definierten Voraussetzungen ohne eine neuerliche Durchführung des internen Akkreditierungsverfahrens verlängert werden.

  • Die Studiengangsaufhebung wurde im FU-Amtsblatt veröffentlicht
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]
  • Akkreditierungsrat [AR]
  • Fachvizepräsident*in [Fach-VP]
  • Präsident*in der FU Berlin [P]
  • Vizepräsident*in für Studium und Lehre [VP 3]
  • CMS: Content Managementsystem zum Verwalten von Webseiten und -applikationen
  • ELIAS: Datenbank akkreditierter Studiengänge des Akkreditierungsrates

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Zur Qualitätssicherung und Akkreditierung: § 8 BerlHG
  • Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)

Universitätsinterne Vorgaben:

  • Entscheidungsregeln zur internen Akkreditierung von Studiengängen der Freien Universität Berlin