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Kapazitäten berechnen und Zulassungsordnung (ZulO) erstellen (K.04.01.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.03  -  Gültig ab: 08.08.2019

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

11.07.2019

Geprüft

Abteilung Lehr‐ und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Akademisches Controlling (AC, vormals SPB): Leitung, Rechtsamt (RA I)

18.07.2019

Freigegeben

 Präsidium (K, VP 3, P)

08.08.2019

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

24.04.2024

Zweck dieses Prozesses ist es, – basierend auf der jährlichen Aufnahmekapazität – die Zulassungszahlen für die Studienangebote der Freien Universität Berlin festzusetzen. Diese sind unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie räumlicher und fachspezifischer Gegebenheiten so festzusetzen, dass sie eine bestmögliche Auslastung der Ausbildungskapazitäten gewährleisten ohne dabei die Ausbildungsqualität (u. a. angemessene Betreuungsrelation) zu gefährden.

Die Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität erfolgt auf der Grundlage des Studienangebotes einschließlich der dahinterliegenden Lehrdeputate und deren Reduzierungen, Lehraufträge usw., des Ausbildungsaufwandes (curricularer Normwert, der für die ordnungsgemäße Ausbildung einer oder eines Studierenden erforderlich ist) sowie weiterer kapazitätsbestimmender Kriterien wie etwa räumliche und sächliche Gegebenheiten, bisherige Entwicklung der Studierendenanfängerzahl, Schwundquote und ggf. weiteren (politischen) Vorgaben.

Die Zulassungsordnung, in der die Zulassungszahlen jedes Semester veröffentlicht werden, stellt eine Voraussetzung für die Vorbereitung und Durchführung der Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren dar. 

  • Die Hochschulen werden Ende Dezember von der für sie zuständigen Senatsverwaltung in einem Anschreiben dazu aufgefordert, die Zulassungszahlen festzusetzen. Die Kapazitätsberechnung erfolgt einmal jährlich für ein gesamtes Studienjahr.
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten [Abt. V]
  • Stabsstelle Akademisches Controlling [AC] – Kapazitätsangelegenheiten
  • Akademischer Senat [AS]
  • Fachbereichsverwaltung
  • Kommission für Lehrangelegenheiten [KfL]
  • Präsidium / Vizepräsident*in für Studium und Lehre [VP 3] / Kanzler*in [K]
  • Rechtsamt [RA]
  • Für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung [Für HS zust. SenVerw]

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Kapazitätsverordnung des Landes Berlin (KapVO), berechnungsformeln und Anlage zu den Curricularnormwerten (CNW)
  • Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, Artikel 6 (Kapazitätsermittlung und Festsetzung von Zulassungszahlen)
  • Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO), insbesondere zu Verminderungsgründe für Lehrverpflichtungen
  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), insbesondere zu regelhaften Daueraufgaben des haupt- und nebenberuflichen Hochschulpersonals
  • Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG):

»  Zur Zulassungsbeschränkung: § 3 (3) BerlHZG
»  Zur Bestätigung der Zulassungsordnung (ZulO) durch SenVerw.: § 4 (2) BerlHZG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften und Vorgaben:

  • Teilgrundordnung (TGO-Erprobungsmodell):

»  Zur Festsetzung der Zulassungszahlen im AS: § 9 (1) S. 1 Nr. 12 TGO-Erprobungsmodell

  • Ggf. Hochschulvertrag, sofern er Vereinbarungen enthält, die bei der Kapazitätsberechnung berücksichtigt werden müssen
  • Ggf. Rundschreiben der FU Berlin, die für die Kapazitätsberechnungen relevant sind