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Nachteilsausgleich bei Prüfungen gewähren (K.07.06.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.00  -  Gültig ab: 03.12.2021

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

17.11.2021

Geprüft

 Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten (V): Studierendenverwaltung (V A), Beauftragte:r für SmB, FB/ZI-Vertreter:innen, Rechtsamt (RA)

25.11.2021

Freigegeben

 Präsidium (K, VP 2, VP 3)

03.12.2021

Zweck dieses Prozesses ist es, bei Studierenden mit Beeinträchtigung die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von individuellen Nachteilsausgleichen – die eine chancengleiche Teilhabe am Studium herstellen – zu klären und über die Gewährung dieser zu entscheiden. Dabei sind die gesetzlichen und universitätsinternen Rahmenvorgaben zu beachten und entsprechende Informations- und Beratungsangebote bereitzustellen.

Studierende:r mit Beeinträchtigung möchte nachteilsausgleichende Maßnahmen in Anspruch nehmen.

  • Vorsitzende:r des Prüfungsausschusses am FB/ZI [Vorsitz PA]
  • Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen [Beratungsstelle SmB]
  • Studierende:r
  • Lehrende
  • Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen [Beratungsstelle SmB]
  • Prüfungs-/Studienbüro am FB/ZI [Prüfungs-/Studienbüro]
  • Vorsitzende:r des Prüfungsausschusses am FB/ZI [Vorsitz PA]

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Beauftragte:r für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen [Beauftragte:r SmB]
  • Rechtsamt [RA]
  • ggf. SAP SLcM

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

»  Teilhabe am Studium gem. § 5b (5) BerlHG

»  Inklusionsleistungen gem. § 9 (2) BerlHG

»  Nachteilsausgleich in der RSPO und/oder Prüfungsordnung gem. § 31 (3) BerlHG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

Externe Empfehlungen: 

Prozessbeschreibung (intern)

Nachteilsausgleich bei Prüfungen gewähren

Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen