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Die Systemakkreditierung der Freien Universität Berlin

Nachdem die Freie Universität 2016 als erste Universität in Berlin erfolgreich systemakkreditiert wurde, bescheinigte ihr der externe Akkreditierungsrat im März 2024 zum zweiten Mal, dass ihr Qualitätsmanagementsystem die Einhaltung der Qualitätsstandards für Studiengänge gewährleistet und eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Programme ermöglicht. Durch die erneute Systemakkreditierung hat die Freie Universität bis zum 30. September 2030 weiterhin das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrats stellvertretend zu vergeben und ihre nahezu 200 Studiengänge eigenverantwortlich zu akkreditieren. Die Akkreditierungsentscheidung zur Freien Universität mit den zugehörigen Unterlagen finden Sie hier.

Pressemitteilung: Qualitätsmanagementsystem der Freien Universität Berlin in Studium und Lehre wird erneut systemakkreditiert

Das Verfahren der Systemakkreditierung im Überblick

Nicht nur Studiengänge werden in einem definierten Turnus intern akkreditiert, auch das Qualitätsmanagementsystem selbst wird regelmäßig einer Prüfung unterzogen. Dies erfolgt unter anderem durch die Beteiligung externer Gutachter*innen und das Erstellen eines Selbstreports (universitätsintern abrufbar), in dem die Freie Universität den Aufbau und die Umsetzung ihres Qualitätsmanagementsystems darlegt.

Meilensteine auf dem Weg zur aktuellen Akkreditierung

Zur Begleitung des Verfahrens der Systemakkreditierung ist gemäß § 24 BlnStudAkkV eine Akkreditierungsagentur vorgesehen. Als Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens, bei dem hochschulinterne Expert*innen einbezogen wurden, hat das Präsidium der Freien Universität im Juni 2020 das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut (ACQUIN) damit beauftragt.

In Vorbereitung der Systemreakkreditierung war ein Selbstreport zu erstellen, der Angaben zu hochschulweiten Qualitätszielen, ihrer Umsetzung in den Curricula sowie zur Überprüfung und Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien auf Ebene der Studiengänge und des Qualitätsmanagementsystems insgesamt enthält.

Die Erstellung des Selbstreports erfolgte durch die Stabsstelle Qualitätsmanagement in Abstimmung mit den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie dem Beirat für Qualitätssicherung. Darüber hinaus wurden Studierende an der Erarbeitung beteiligt.

Zum Selbstreport (universitätsintern verfügbar)

Die Begutachtung übernahmen:

  • Prof. Dr. Roger Erb, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, ehem. Vizepräsident für Studium und Lehre, Professur für Didaktik der Physik
  • Prof. Dr. Thomas Hoffmeister, Universität Bremen, Konrektor für Lehre und Studium, Professur für Populations- und Evolutionsökologie
  • Prof. Dr. Dr. Olga Pollatos, Universität Ulm, Vizepräsidentin für Lehre, Professur für Klinische und Gesundheitspsychologie
  • Prof. Dr. Christian Ganseuer, Hochschule Koblenz, Professur für Forschungs- und Innovationsmanagement
  • Anna-Lena Puttkamer, Universität zu Köln, Studierende der Masterprogramme „Geographie“ (M.Sc.) sowie „International Master of Environmental Sciences“ (M.Sc.)

Die Informationsbegehung fand am 9./10. September 2021 in virtueller Form statt.

Die Stichprobenbegehung fand am 22./23. September 2022 im virtuellen Format statt. Als Programmstichproben wurden begutachtet:

M.Sc. Data Science | M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie | Lehramt an Grundschulen mit dem Fachschwerpunkt Deutsch | Lehramt an Integrierten Sekundarschulen / Gymnasien mit den Fächern Englisch und Mathematik

Der Antrag auf Reakkreditierung wurde am 30. August 2023 beim Akkreditierungsrat gestellt. Die fristgemäße Antragstellung stellt sicher, dass die Freie Universität bis zur endgültigen Entscheidung durch den Akkreditierungsrat weiter als systemakkreditiert gilt.

Das Qualitätsmanagementsystem der Freien Universität wurde im März 2024 vom Akkreditierungsrat ohne Auflagen (re)akkreditiert.

Verantwortlichkeit und beteiligte Akteur*innen

Das Verfahren zur Erreichung der Systemakkreditierung liegt in der Verantwortung der*des Präsidentin*Präsidenten und zuständigen Vizepräsidentin*Vizepräsidenten für Studium und Lehre und wird von der Hochschulleitung, den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie der Zentralen Universitätsverwaltung gemeinsam umgesetzt.

Die Abteilung V Lehr- und Studienangelegenheiten, insbesondere die Stabsstelle Qualitätsmanagement, begleitet und unterstützt den Prozess.

Begleitet wird das Verfahren zudem durch eine Akkreditierungsagentur. Die Akkreditierungsentscheidung liegt bei der Stiftung Akkreditierungsrat.

Wie wird die interessierte Hochschulöffentlichkeit eingebunden?

Der Beirat Qualitätssicherung für Studium und Lehre, der vom Akademischen Senat eingesetzt wird, unterstützt das Verfahren. Eine Arbeitsgruppe des Beirats mit Vertreter*innen aller Statusgruppen hat u. a. bei der Erarbeitung des Selbstreports 2021 wichtige Impulse gegeben.

Es ist uns ein Anliegen, insbesondere die Studierenden noch stärker in die Prozesse und Verfahren der Qualitätssicherung einzubinden. Hierzu bieten wir regelmäßig Workshops und Fragerunden an. Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns!

Bildquelle: Peter Himsel

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist im Studienakkreditierungsstaatsvertrag (2018) gesetzlich geregelt, dass Bachelor- und Masterstudiengänge einer Qualitätskontrolle unterworfen, also akkreditiert werden müssen.

Darüber hinaus schreibt das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in § 8 vor, dass Studiengänge regelmäßig qualitativ zu bewerten sind.