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NS-Raubgut

Als NS-Raubgut wird Kulturgut bezeichnet, das NS-verfolgungsbedingt (1933 – 1945) entzogen wurde und somit alle durch Enteignungen und/oder durch Spontan- oder Zwangsverkäufe gestohlenen Kulturobjekte.

Zwischen 1933 und 1945 enteigneten die Nationalsozialisten millionenfach Menschen und Institutionen innerhalb ihres Machtbereiches: Juden, Sinti, Roma, Angehörige anderer religiöser oder ethnischer Minderheiten, politische Gegner*innen des Nationalsozialismus, Parteien, Gewerkschaften, Künstler*innen, Gelehrte, Homosexuelle und viele mehr.

Enteignet wurden Bürger*innen des Deutschen Reiches, insbesondere Juden und der durch die Nationalsozialisten besetzten Länder. Zusätzlich wurde nach dem  Reichsbürgergesetzes vom 25. November 1941 das gesamte Vermögen der aus dem Land vertriebenen Juden für verfallen erklärt. Dieses beschlagnahmte Privateigentum wird als NS-Raub- und/oder Beutegut bezeichnet. Dazu gehören in großen Mengen Bücher. Sie wurden einzeln oder als gesamte Bibliotheken beschlagnahmt oder unter Zwang veräußert. Beispiel hierfür sind die systematischen Raubzüge des Einsatzstabes Alfred Rosenberg, bei denen jüdische Bibliotheken in großem Umfang nach Deutschland verschleppt wurden.

Die geraubten Bücher wurden zwischengelagert und über die Reichstauschstelle im Reichsministerium des Innern an Bibliotheken im Deutschen Reich verteilt oder veräußert, über Antiquariate an private Sammler*innen verkauft oder sie waren für Projekte "nationalsozialistischer Forschung", wie der Hohen Schule der NSDAP, vorbehalten. Besonders wertvolle Bücher oder Bibliotheken blieben aber auch im Besitz hochrangiger Nationalsozialisten.

Millionen von Büchern wurden auf diesen Wegen über das ganze Reichsgebiet verstreut. Bis heute wirkt dieser Kulturraub nach. Bibliotheken, auch solche, die erst nach 1945 eingerichtet wurden, waren und sind hiervon betroffen. Bis heute gelangen geraubte Bücher über Schenkungen, Nachlässe oder Käufe bei Antiquariaten in Bibliotheken.

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