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Bewerbung zum 1. Fachsemester für Pharmazie und Veterinärmedizin

Bescheinigung über die Art der Hochschulzugangsberechtigung

Studieninteressierte, die sich für ein Studium ohne Abitur interessieren und beruflich qualifiziert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf hochschulstart.de. Beachten Sie: Auch für beruflich Qualifizierte gelten die abweichenden Bewerbungsfristen für sog. Altabiturient*innen.

Die Bewerbung für Pharmazie und Veterinärmedizin zum ersten Fachsemester wird ausschließlich an Hochschulstart gerichtet. Zusätzlich muss an der Freien Universität Berlin ein Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) gestellt werden.

Dazu stellen Sie bitte den Antrag auf Zeugnisprüfung für beruflich Qualifizierte. Dieser kann von 01.12.2023 bis 31.05.2024 unter Angabe Ihres Studienwunsches über das Bewerbungsportal gestellt werden.

  1. Registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.
  2. Erstellen Sie einen neuen Antrag im Wintersemester 2024 mit dem gewünschten Abschluss „Zeugnisprüfung für beruflich Qualifizierte“.
  3. Der vollständig ausgefüllte Antrag (inkl. alle erforderlichen Unterlagen) muss innerhalb der Frist im Bewerbungsportal abgegeben werden.
  4. Nach der Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.

Achtung: Dies ist lediglich eine Vorprüfung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und ersetzt nicht die Bewerbung zum Fachstudium.

Im Online-Antrag hochzuladende Unterlagen:

Dokumente

Erläuterung

Zeugnis der Aufstiegsfortbildung / Fachschulausbildung

oder

Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung 

inkl. Abschlussnote

Nach Abschluss der Prüfung der eingereichten Dokumente stellt die Freie Universität Berlin eine Bescheinigung aus, die Sie zur Bewerbung bei Hochschulstart einreichen müssen.

Folgende Angaben sind darin enthalten:

  1. der gewünschte Studiengang gemäß Ihrer Angabe
  2. Art der Hochschulzugangsberechtigung
  3. Datum und Note der Hochschulzugangsberechtigung

Wichtiger Hinweis:

Wird die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erst durch das Bestehen einer Zugangsprüfung (Gruppe 3) erworben, erhalten Sie zunächst die Einladung zur Zugangsprüfung, die einmal jährlich im Juni stattfindet. Sollten Sie die Zugangsprüfung bestehen, wird Ihnen die Bescheinigung Anfang Juli zugeschickt.  Diese müssen Sie bei Hochschulstart nachreichen.

Auf der Seite von Hochschulstart erhalten Sie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zur Studienplatzvergabe.