31701 Praktikum

Berufspraktikum

Sabine Pag-Kuhn

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Studierende müssen das Praktikum vor Ableistung von ihrem Modulverantwortlichen genehmigen lassen.

Kommentar

Die Studienordnung des Masterstudiengangs Osteuropastudien sieht vor, dass die Studierenden ein berufsorientiertes Praktikum mit einem osteuropäischen Bezug zu absolvieren haben. Das Berufspraktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen der Praxis konfrontieren. Schließen

Studienfächer A-Z