WiSe 16/17  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 16/17: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Besonderer Teil des Schuldrechts

    0479aB1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung interpretieren. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht können die Studentinnen und Studenten ausdrücken, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse können die Studentinnen und Studenten die Instrumentarien verstehen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt. Die Studentinnen und Studenten können außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes darstellen und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers benennen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Thematische Vertiefung

    0479aB1.10

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen elaborierten Überblick über die behandelte Thematik geben und sich mit dieser selbstständig auseinandersetzen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die behandelte Thematik sowohl mündlich als auch schriftlich anwenden, reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft aus einer dezidiert wissenschaftlichen Perspektive einer inhaltlich abgegrenzte Thematik aus den Grundlagen des Rechts, dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht, dem Strafrecht sowie insbesondere aus den Schwerpunktbereichen des Studiums. Neben der kritischen Diskussion der gewählten Thematik erfolgt eine weiterführende Einübung der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens in Bezug auf das gewählte Rechtsgebiet.

    Lehr- und Lernformen

    Seminar

    Modulprüfung

    Hausarbeit (individuelles Thema; ca. 25 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester, unregelmäßig im Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

    0479aB1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können neben Grundkenntnissen die Systematik des Verwaltungsrechts darstellen. Die Studentinnen und Studenten verstehen die Rechtsgrundlagen, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studentinnen und Studenten können auch überblicksartig Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschreiben. Insbesondere verstehen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit und können die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können. Außerdem können die Studentinnen und Studenten das Staatshaftungsrecht überblicksartig benennen. Sie können für den jeweils konkreten Fall den vorliegenden Fall staatlicher Haftung klassifizieren und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen darstellen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Hausarbeit (circa 20 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    240 Stunden
    8 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte

    0479aB1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie die weiteren examensrelevanten Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme darstellen und interpretieren, so dass sie die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens anhand praktischer Fälle methodisch korrekt zu beurteilen vermögen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (insbesondere Betrug, Computerbetrug, Untreue, Erpressung) sowie mit den Anschlussstraftaten (Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner werden die weiteren examensrelevanten Deliktsarten im Überblick behandelt (Urkundenstraftaten, Straßenverkehrsdelikte, Beleidigung, Brandstiftung, Rechtspflege- und Amtsdelikte).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes

    0479aB1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Leitlinien und Spezifika der verfassungsrechtlichen Öffnung zum Völker- und Europarecht veranschaulichen. Sie können verfassungsrechtliche Öffnungserscheinungen analysieren und beurteilen sowie die rechtlichen Strukturen der einzelnen Ebenen in ein Verhältnis zueinander setzen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten – aufbauend auf bereits erworbenen staatsrechtlichen Kenntnissen – die Möglichkeit einer weiterführenden Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Öffnung des Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht. Erläutert und diskutiert werden das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, die Auswärtige Gewalt unter den Gesichtspunkten von Organ- und Verbandskompetenz sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung. Zudem werden die Grundlagen der Europäischen Union, verstanden als Staaten- und Verfassungsverbund, vermittelt. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund (im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtstaatlichkeit, Grundrechtsschutz), die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte – mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG – verdeutlicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Zivilverfahrensrecht

    0479aB1.8

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen Rechtsfiguren der Zivilprozessordnung und den Ablauf eines Zivilprozesses darstellen und interpretieren und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht ausdrücken. Die Studentinnen und Studenten können sich - durch Übung am praktischen Fall - mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechts- mittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Strafverfahrensrecht

    0479aB1.9

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht darstellen und interpretieren und können die Funktion der Verfahrensbeteiligten beschreiben. Die Studentinnen und Studenten können sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit die oft konflikthaften Auswirkungen rechtsstaatlicher Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege auf die individuellen Interessen des Betroffenen einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die der Strafverteidigerin und des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich 0479aB1.11
    • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich 0479aB1.12
    • Sachenrecht 0479aB1.5
    • Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts 0479aB1.6
    • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts 0479aB1.7
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