WiSe 16/17  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 16/17: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Rechtstheorie mit Vorlesung

    0479aC3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtstheorie mit Methodenkurs

    0479aC3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts. Im Rahmen des Methodenkurses werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten oder exemplarischen Fällen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsvergleichung mit Vorlesung

    0479aC4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs

    0479aC4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsche Rechtsgeschichte mit Vorlesung

    0479aC2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts ableiten und vergangene rechtliche Gegenstände und verschiedene Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit darstellen und verstehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsche Rechtsgeschichte mit Methodenkurs

    0479aC2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Römische Rechtsgeschichte mit Vorlesung

    0479aC1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Römische Rechtsgeschichte mit Methodenkurs

    0479aC1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Einübung der Exegese und Vertiefung der exegetischen Herangehensweise im Methodenkurs können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Kolloquium 0479aC3.2
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Übung 0479aC3.4
    • SB-Modul Rechtstheorie 0479aC3.7
    • Abschlussmodul Rechtstheorie A 0479aC3.8
    • Abschlussmodul Rechtstheorie B 0479aC3.9
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 0479aC4.2
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 0479aC4.4
    • SB-Modul Rechtsvergleichung 0479aC4.7
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung A 0479aC4.8
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung B 0479aC4.9
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Kolloquium 0479aC2.2
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Übung 0479aC2.4
    • SB-Modul Deutsche Rechtsgeschichte 0479aC2.7
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte A 0479aC2.8
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte B 0479aC2.9
    • SB-Modul Internationales Privatrecht 0479aC6.1
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aC6.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aC6.3
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Kolloquium 0479aC1.2
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Übung 0479aC1.4
    • SB-Modul Römische Rechtsgeschichte 0479aC1.7
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte A 0479aC1.8
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte B 0479aC1.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 0479aC5.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 0479aC5.2
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