WiSe 16/17  
Rechtswissensch...  
Rechtswissensch...  
Lehrveranstaltung

WiSe 16/17: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Vorlesung

    0479aG2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Wirtschafts-/Umweltstrafrecht: Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Methodenkurs

    0479aG2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigen Grundfragen des Strafrechts sowie die Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Diskussion von Grundlagenproblemen des Strafrechts und bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Wirtschafts- / Umweltstrafrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Wirtschafts-/Umweltstrafrecht: Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
Der Suchbegriff muss mindestens 3 Zeichen lang sein!

Studienfächer A-Z