WiSe 16/17  
Rechtswissensch...  
Rechtswissensch...  
Lehrveranstaltung

WiSe 16/17: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Vorlesung

    0479aG5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Sanktionenrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
      Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    1. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Methodenkurs

    0479aG5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Sanktionenrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Seminar können die Studentinnen und Studenten wissenschaftliche Erkenntnisse im Kontext der Grundlagen des Strafrechts und des Sanktionenrechts reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Kolloquium 0479aG5.2
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Übung 0479aG5.4
    • SB-Modul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts 0479aG5.7
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts A 0479aG5.8
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts B 0479aG5.9
Der Suchbegriff muss mindestens 3 Zeichen lang sein!

Studienfächer A-Z