WiSe 16/17  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 16/17: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Kriminologie mit Vorlesung

    0479aG1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen mit empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Kriminologie mit Methodenkurs

    0479aG1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen mit empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen kriminologischen Gutachten anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Vorlesung

    0479aG2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Wirtschafts-/Umweltstrafrecht: Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Methodenkurs

    0479aG2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigen Grundfragen des Strafrechts sowie die Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Diskussion von Grundlagenproblemen des Strafrechts und bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Wirtschafts- / Umweltstrafrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Wirtschafts-/Umweltstrafrecht: Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Vorlesung

    0479aG5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Sanktionenrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
      Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    1. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Methodenkurs

    0479aG5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Sanktionenrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Seminar können die Studentinnen und Studenten wissenschaftliche Erkenntnisse im Kontext der Grundlagen des Strafrechts und des Sanktionenrechts reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung

    0479aG4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Grundstrukturen des Sanktionenrechts und des Strafvollzugsrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisgerecht lösen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    1. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.
    2. Strafvollzugsrecht: Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs

    0479aG4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Grundstrukturen des Sanktionenrechts und des Strafvollzugsrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisgerecht lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sanktionenrechts und des Strafvollzugsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    1. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.
    2. Strafvollzugsrecht: Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Kolloquium 0479aG1.2
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Übung 0479aG1.4
    • SB-Modul Kriminologie 0479aG1.7
    • Abschlussmodul Kriminologie A 0479aG1.8
    • Abschlussmodul Kriminologie B 0479aG1.9
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Kolloquium 0479aG2.2
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Übung 0479aG2.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie 0479aG6.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie 0479aG6.2
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Kolloquium 0479aG5.2
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Übung 0479aG5.4
    • SB-Modul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts 0479aG5.7
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts A 0479aG5.8
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts B 0479aG5.9
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 0479aG3.1
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 0479aG3.2
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 0479aG3.3
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 0479aG3.4
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 0479aG4.2
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 0479aG4.4
    • SB-Modul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug 0479aG4.7
    • Abschlussmodul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug A 0479aG4.8
    • Abschlussmodul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug B 0479aG4.9
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