WiSe 16/17  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 16/17: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Vorlesung

    0479aH3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Methodenkurs

    0479aH3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aH3.2
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Übung 0479aH3.4
    • SB-Modul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht 0479aH3.7
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht A 0479aH3.8
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht B 0479aH3.9
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