Masterstudiengänge
Master Public Economics (ab WiSe 09/10)
0353a_MA120
Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage dieser Studien- und Prüfungsordnung wird bis zum Ende des Sommersemesters 2014 gewährleistet.
Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnungen für den Masterstudiengang Public Economics
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnungen für den Masterstudiengang Public Economics
Studien- und Prüfungsordnung Schließen
Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnungen für den Masterstudiengang Public Economics
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnungen für den Masterstudiengang Public Economics
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Steuerwirkungen und Steuerplanung 0334aB3.1
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Großbaustelle Sozialstaat 0353aB1.3
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Einkommensteuerrecht 0353aB1.4
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Spezielle Finanzwissenschaft 0353aB3.5
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