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Archivbenutzung

Das Universitätsarchiv steht allen Interessierten für Recherchen zu wissenschaftlichen, publizistischen, persönlichen oder dienstlichen Zwecken zur Benutzung offen. Die Einsicht in Archivalien findet in den Räumen des Archivs statt; eine Ausleihe ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Nutzung bedarf der Einwilligung des Universitätsarchivs und erfolgt durch persönliche Einsichtnahme auf Antrag (Benutzungsantrag) oder als schriftliche Anfrage.

Auskünfte über die Bestände sowie die Akteneinsicht vor Ort sind gebührenfrei. Entgelte werden für Reproduktionen und schriftliche Auskünfte erhoben.

Informationen für Ihren ersten Besuch im Universitätsarchiv können Sie unserem Merkblatt für Besucher*innen entnehmen.

Entgelte

Die Benutzung des Universitätsarchivs ist gebührenfrei. Für bestimmte Dienstleistungen fallen dennoch Gebühren an. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche das sind.

Rechtsgrundlagen

Sie wollen wissen, welche Gesetze und Ordnungen für die Nutzung des Universitätsarchivs wichtig sind? Hier haben wir eine Zusammenfassung für Sie...

Schutzfristen

Warum können Sie einige Unterlagen noch nicht im Lesesaal einsehen? Was bedeutet überhaupt "die Akte ist noch gesperrt"? Lesen Sie hier mehr dazu...

Zitieren und Veröffentlichen

Sie möchten aus unseren Dokumenten korrekt zitieren oder bestimmte Archivalien veröffentlichen? Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.