Springe direkt zu Inhalt

Informationen zum gesetzlichen Feiertag am 8. März 2019 in Berlin

Die Freie Universität Berlin

Die Freie Universität Berlin
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im Januar 2019 beschlossen, dass der 8. März ein gesetzlicher Feiertag im Land Berlin wird. Dieser wird erstmals bereits am 8. März 2019 begangen.

Auf dieser Seite informieren wir über die wichtigsten Punkte, die sich für die Freie Universität Berlin durch den gesetzlichen Feiertag am 8. März 2019 ergeben. 

Lehrveranstaltungen:

Am 8. März 2019 finden an der Freien Universität keine Lehrveranstaltungen statt. Für Informationen über Nachholtermine oder gegebenenfalls Ersatzstudienleistungen wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Studien- oder Prüfungsbüro oder an die Lehrende oder den Lehrenden.

Prüfungsleistungen:

Fällt das Ende der Bearbeitungszeit für eine schriftliche, nicht unter Aufsicht erbrachte Prüfungsleistung der Freien Universität Berlin (insbesondere Bachelor- und Masterarbeiten sowie Seminar- und Hausarbeiten) auf Freitag, den 8. März 2019, so endet die Abgabefrist erst am Montag, den 11. März 2019.

Sollten unter Aufsicht zu erbringende Prüfungsleistungen der Freien Universität Berlin (insbesondere Klausuren, mündliche oder praktische Prüfungsleistungen), die für den 8. März 2019 angesetzt sind, im Einzelfall nicht verschoben worden sein, so besteht dennoch in jedem Fall eine Rücktrittsmöglichkeit. Diesbezüglich wird zwischen bindenden Prüfungsterminen und nicht bindenden Prüfungsterminen wie folgt unterschieden:

  • Wenn in der Bekanntmachung des Prüfungstermins dieser als bindender Prüfungstermin bezeichnet wurde, ist in der Bekanntmachung zugleich angegeben, bis zu welchem Zeitpunkt ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen erklärt werden kann.
  • Bei einem Prüfungstermin, der in der Bekanntmachung des Prüfungstermins nicht ausdrücklich als bindender Prüfungstermin bezeichnet wurde, muss hingegen kein Rücktritt erklärt werden, sodass die Nichtteilnahme an der Prüfungsleistung prüfungsrechtlich ohne Konsequenzen bleibt.

Bei staatlichen Prüfungen liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen staatlichen Prüfungsämtern. Nachfragen zu Prüfungsterminierungen und Prüfungsverschiebungen sind an die staatlichen Prüfungsämter zu richten.

Bei juristischen Prüfungen ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig.

Bei pharmazeutischen und tierärztlichen Prüfungen sind Nachfragen an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Zugang zu den Universitätsgebäuden /Serviceangebote:

Die Gebäude der Freien Universität Berlin werden am 8. März 2019, mit Ausnahme der Tierkliniken in Düppel sowie des Botanischen Gartens und des Botanischen Museums, aufgrund des gesetzlichen Feiertages geschlossen sein. Hierzu zählen auch die Bibliotheken und sonstigen Serviceeinrichtungen (wie zum Beispiel PC-Pools) der Freien Universität Berlin. Auch die Einrichtungen des Studierendenwerks (zum Beispiel Mensen) sind geschlossen.

Am Samstag, den 9. März 2019 stehen Ihnen die vorgenannten Bereiche in gewohnter Form wieder zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des gesetzlichen Feiertages die regulären Lehrveranstaltungen nicht stattfinden können.                                                                                            

Beschäftigte der Freien Universität

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten der Freien Universität Berlin an diesem Tag frei. Lediglich die Beschäftigten, deren Arbeitszeit durch einen Dienstplan geregelt wird, arbeiten auch am 8. März 2019, soweit der jeweilige Dienstplan dies vorsieht.