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Antragstellung für Drittmittelprojekte (DAAD/Erasmus+)

Bei Drittmittelprojekten des DAAD sowie den Mobilitätsprogrammen der EU – Erasmus+ Leitaktionen 1, 2 und 3 sowie Jean-Monnet-Programm – ist die Abteilung Internationales zuständig für die Antragsberatung, die administrative Vorbereitung der Antragstellung sowie die Prüfung und Unterzeichnung von Stipendienbescheiden.

Bei Anträgen im Rahmen der Forschungsförderung (etwa durch DFG, EU – Horizon Europe –, diverse Stiftungen etc.) wenden Sie sich bitte an das Team VI C: Forschungsförderung und -information.

Antragstellung Drittmittelprojekte

Planen Sie einen Drittmittelantrag in einem der oben genannten Förderprogramme, berät Sie die Abteilung Internationales und unterstützt Sie bei den für eine Antragstellung notwendigen administrativen Schritten. Auch für die nach einer Bewilligung anfallenden Verwaltungsakte finden Sie hier Unterstützung.

Sonderfall Sachmittel- und Betreuungskosten- bzw. Forschungskostenzuschuss

Einen Sonderfall stellen die Sachmittel- und Betreuungskostenzuschüsse des DAAD und die Forschungskostenzuschüsse der AvH dar, die an Gastgeber*innen von Forschungsstipendiat*innen gezahlt werden. Das Vorgehen unterscheidet sich in Teilen vom sonst üblichen Procedere bei Drittmittelanträgen.

Vergabe von Stipendien aus Drittmitteln

Werden Studienstipendien aus Drittmitteln vergeben, erfolgt die Prüfung und Unterzeichnung der Stipendienbescheide ebenfalls durch die Abteilung Internationales.