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Das Verfahren der internen Akkreditierung im Detail: Wer macht was wann?

Für neu eingerichtete Studiengänge

Wird ein neuer Studiengang eingerichtet, so hat dieser die regelhaft im Prozess verankerten Qualitätssicherungsverfahren notwendig durchlaufen:

  • das Fachgespräch als Reflexion zur fachlich-inhaltlichen Ausgestaltung im Austausch mit externen Expertinnen und Experten,
  • die kapazitäre Prüfung hinsichtlich der personellen Ressourcen,
  • die konzeptionelle Prüfung hinsichtlich der Studienstruktur sowie der formalen Gestaltungskriterien,
  • die rechtliche Prüfung hinsichtlich der Konformität mit gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben.

Sobald die jeweiligen Nachweisdokumente zu den oben genannten Qualitätssicherungsverfahren vorliegen und die Studien- und Prüfungsordnung im Amtsblatt veröffentlicht ist, ist der Studiengang ohne Vorbehalt akkreditierungsfähig. Die Akkreditierungsentscheidung wird als „Akkreditierungsbericht“ auf den Seiten des Akkreditierungsrats veröffentlicht.

Für bestehende Studiengänge

Ein bestehender Studiengang wird alle acht Jahre intern akkreditiert. Zentrales Nachweisdokument ist hierbei der studiengangsbezogene Qualitätsbericht, den die jeweiligen Fachverantwortlichen erstellen. Im Fall weiterentwickelter Studiengänge kommen die entsprechenden Freigabevermerke der kapazitären, konzeptionellen und rechtlichen Prüfung hinzu.

Auf dieser Basis wird bescheinigt, dass das Fach sich mit den Ergebnissen der obligatorischen Qualitätssicherungsinstrumente auseinandergesetzt hat und hierbei Rückschlüsse auf mögliche Verbesserungsbedarfe gezogen wurden. Die Akkreditierungsentscheidung wird als „Akkreditierungsbericht“ auf den Seiten des Akkreditierungsrats veröffentlicht.

Wesentliche Verfahrensschritte sind:

  • die Erstellung des studiengangsbezogenen Qualitätsberichts mit Aussagen zu Ergebnissen aus Fachgespräch, zentralen und dezentralen Evaluationen, Kennzahlenanalyse und Ampelauswertung,
  • eine Rückmeldung zum studiengangsbezogenen Qualitätsbericht durch die Stabsstelle QM und gegebenenfalls Ergänzung oder Überarbeitung,
  • die Vorbereitung der Entscheidungsvorlage durch die Stabsstelle QM,
  • die Akkreditierung mit oder ohne Auflagen durch das Präsidium.

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie im Prozessportal Studium und Lehre.