Verfahren zur Rückmeldung
Für die Rückmeldung erhält jede*r Studierende ca. vier Wochen vor Ende der Rückmeldefrist (letzter Freitag der Vorlesungszeit) eine Rückmeldeaufforderung ausschließlich per E-Mail an die FU-/Zedat-Adresse zugesandt.
Die Termine können Sie dem Akademischen Terminkalender entnehmen.
Den Zugang erhalten Sie über Ihren FU-Account unter Angabe des Benutzernamens und Ihres Passworts.
Falls Sie Ihren FU-Account für Studierende (kein Mitarbeiter-Account) noch nicht aktiviert haben, ist dieses bitte dringend nachzuholen! Wenden Sie sich dazu bitte an den Benutzerservice der Zedat.Über das Portal der Zedat kommen Sie auf die Online-Rückmeldung.
Sie erhalten über die Online-Rückmeldung alle Informationen zur Zahlung der Semestergebühren und -beiträge sowie ggf. die weiteren Rückmeldebedingungen.
Bei der Einzahlung der Gebühren und Beiträge verwenden Sie bitte NUR den im Portal genannten Verwendungszweck und machen bitte keine weiteren Angaben im Verwendungszweck.
Das Nichterhalten der Aufforderung befreit nicht von der Pflicht zur Rückmeldung innerhalb der genannten Rückmeldefrist.
Bei Fristversäumnis ist eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € zu entrichten. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.
Die Säumnisgebühr entfällt, wenn zum folgenden Semester eine Änderung des Studiengangs beantragt wird, z.B. vom Bachelor in den Master.
Die Rückmeldung erfolgt erst dann, wenn der entsprechende Betrag vollständig auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Semesterbeiträge bis zum Fristende auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen sein müssen und berücksichtigen Sie eventuelle Banklaufzeiten.
Studierende, die sich mit einer 2/3-Bescheinigung für einen Masterstudiengang neu immatrikuliert haben, müssen das Bachelorzeugnis spätestens mit der Rückmeldung zum 2. Semester des Masterstudiums einreichen. Andernfalls kann keine Rückmeldung in den Masterstudiengang erfolgen. Wenn Sie den Abschluss nicht rechtzeitig erlangen und den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin studiert haben, beantragen Sie bitte die Rückstufung in den Bachelorstudiengang, damit Sie nicht aufgrund der fehlenden Rückmeldebedingungen zum Ablauf des 1. Semesters exmatrikuliert werden. Dafür reichen Sie uns bitte den Antrag auf Änderung des Studienganges ein. Die Rückstufung in den Bachelorstudiengang kann Folgen z.B. für den Bezug von BAföG-Leistungen haben.
Nachfolgend können Sie online über den Self-Service Immatrikulationsnachweise und Beitragsquittungen ausdrucken. Ihre Dokumente bleiben im Self-Service dauerhaft bestehen und können jederzeit aufgerufen werden. Sie können die Dokumente abspeichern und drucken.
Über die Validierung Ihrer Campuscard werden Sie gesondert per E-Mail benachrichtigt.