Interne Akkreditierung
Mit dem Siegel des Akkreditierungsrats wird Studiengängen ein positives Qualitätsurteil ausgestellt. Die Freie Universität verleiht dieses Siegel ihren Studiengängen auf Basis ihres Selbstakkreditierungsrechts in einem definierten Verfahren.
Warum werden Studiengänge akkreditiert?
In Deutschland ist im Studienakkreditierungsstaatsvertrag (2018) gesetzlich geregelt, dass Bachelor- und Masterstudiengänge einer Qualitätskontrolle unterworfen, also akkreditiert werden müssen. Darüber hinaus schreibt das Berliner Hochschulgesetz vor, dass Studiengänge regelmäßig qualitativ zu bewerten sind (§ 8a BerlHG).
Was wird mit der internen Akkreditierung bescheinigt?
Die interne Akkreditierung bescheinigt einem Studiengang, dass dieser die obligatorischen Qualitätssicherungsverfahren mit ihren definierten Follow-ups regelhaft durchlaufen hat. Damit ist sichergestellt, dass Studienziele, Studieninhalte, Studienstruktur sowie die Verfügbarkeit von Ressourcen regelmäßig reflektiert sowie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Wie lange ist ein Studiengang intern akkreditiert?
Die interne Akkreditierung wird grundsätzlich für acht Jahre ausgestellt. Eine Übersicht über die derzeit akkreditierten Studiengänge finden Sie hier.
Welche Entscheidungsregeln gelten für die interne Akkreditierung von Studiengängen?
Ein Überblick über die Entscheidungsregeln für die interne Akkreditierung neu eingerichteter, bestehender und auslaufender Studiengänge ist hier verfügbar.
Wer ist für die interne Akkreditierung verantwortlich?
- Die Verantwortung für die interne Akkreditierung eines Studiengangs liegt bei der Leitung des jeweils zuständigen Fachbereichs / Zentralinstituts.
- Die Akkreditierungsentscheidung wird durch das Präsidium getroffen.
- Die Stabsstelle QM unterstützt und begleitet im Verfahren.
Wie läuft das interne Verfahren ab und wie lange dauert es?
Zur detaillierten Verfahrensbeschreibung gelangen Sie hier. Ein neu eingerichteter Studiengang ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Freien Universität akkreditiert. Im Fall der Reakkreditierung eines bestehenden Studiengangs wenden Sie sich bitte ca. ein Jahr vor Ablauf der Akkreditierungsfrist an die Stabsstelle QM.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mich über die Durchführung oder den Ausgang des Verfahrens beschweren möchte?
Für Beschwerden im Zusammenhang mit Akkreditierungsverfahren wurde die Ombudsstelle im Bereich Qualitätsmanagement in Studium und Lehre eingerichtet. Sie erreichen sie unter ombudsstelle@qs-lehre.studium@fu-berlin.de.
Welche Vorteile verbinden sich mit der Akkreditierung des Studiengangs für Studierende?
- Absolvent*innen können in Bewerbungsverfahren auf die Akkreditierung des Studiengangs verweisen.
- Unter Umständen ist der Abschluss in einem akkreditierten Studiengang formale Voraussetzung für den Zugang zum höheren Dienst.
- Vermehrt wünschen (internationale) Arbeitgeber*innen den Nachweis des Akkreditierungsstatus des Studiengangs, sodass die Akkreditierung zusätzliches Kriterium bei Einstellungsentscheidungen wird.
- Insbesondere bei einem Wechsel des Bundeslands ist der Nachweis der Akkreditierung für Absolvent*innen von Lehramtsstudiengängen obligatorisch.
Wo finde ich weitere Informationen über das Akkreditierungswesen im Allgemeinen?
Weitere Informationen werden auf den Seiten des Akkreditierungsrats bereitgestellt.