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Nächster Halt: Urabstimmung

Studierende der Freien Universität entscheiden vom 11. bis 13. November über die Zukunft des Semestertickets

10.11.2014

Noch ist der Zug nicht abgefahren: Vom 11. bis 13. November entscheiden die Studierenden der Freien Universität über die Zukunft des Semestertickets.

Noch ist der Zug nicht abgefahren: Vom 11. bis 13. November entscheiden die Studierenden der Freien Universität über die Zukunft des Semestertickets.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Trotz Streik und alljährlicher Schlechtwetter-Pannen bei U- und S-Bahn: Auf die öffentlichen Verkehrsmittel verzichten möchten wohl die wenigsten Studierenden. Doch der Vertrag über das Semesterticket mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) läuft zum Sommersemester 2015 aus. In einer Urabstimmung können die Studierenden nun selbst entscheiden, ob sie das Semesterticket behalten wollen. Ein „Ja“ zum Ticket wäre mit einer Preiserhöhung verbunden. Bei einem „Nein“ fiele das Semesterticket weg – und Studierende müssten auf die regulären und teureren Monatskarten, Fahrrad oder Auto umsteigen.

Alle drei Jahre setzen sich Studierendenvertreter der Berliner Hochschulen mit dem VBB zusammen, um über die Konditionen zur Fortführung des Semestertickets zu sprechen. Wie in den Jahren zuvor steht das Angebot des VBB in Verbindung mit einer gestaffelten Preiserhöhung: Um etwas mehr als zweieinhalb Prozent soll der Ticketpreis pro Semester steigen. Derzeit müssen die Studierenden für ein Semesterticket im Tarifbereich Berlin ABC 184,40 Euro pro Semester zahlen. Vom Sommersemester 2015 an bis zum Wintersemester 2017/18 würde sich der Ticketpreis dann stufenweise auf 193,80 Euro erhöhen. Dann müsste wieder neu verhandelt werden. Zum Vergleich: Der Preis für ein reguläres Azubi-Ticket des VBBs kostet monatlich allein 72,50 Euro. Mit dem Wegfall des Tickets würde es für die Studierenden erheblich teurer werden, wenn sie Bus und Bahn weiter nutzen möchten.

Campus.leben sprach mit der Semesterticketbeauftragten der Freien Universität Berlin und Pressesprecherin der Landeskoordination Semesterticket Laura Sophie Glienke.

Frau Glienke, warum ist es wichtig, dass die Studierenden zur Urabstimmung gehen?

Zunächst einmal sollten die Studierenden sich an der Abstimmung beteiligen, weil es unser Recht ist, über die Zukunft des Semestertickets zu entscheiden. Die Abstimmung ist außerdem nur wirksam, wenn sich mehr als zehn Prozent der gesamten Studierendenschaft daran beteiligen. Wir müssen uns also entscheiden: Sind wir mit der Preiserhöhung einverstanden, oder wollen wir auf das Semesterticket in Zukunft verzichten?

Was sind die Alternativen zur Vertragsverlängerung mit dem VBB?

Alternativen zum VBB gibt es nicht – außer man steigt auf Rad oder Auto um oder kauft reguläre Monatstickets. Wenn sich weniger als zehn Prozent der Studierenden an der Urabstimmung beteiligen oder die Mehrheit gegen eine Fortführung ist, gibt es ab Sommersemester 2015 kein Semesterticket mehr. Eine Nachverhandlung über den Preis wird es nicht geben. Deshalb sprechen wir hier auch nicht von einer „Wahl“, sondern von einer Urabstimmung.

Wie ist das Angebot des VBB zustande gekommen?

Die Studierendenvertreter der Berliner Hochschulen verhandeln turnusgemäß mit dem VBB über das Semesterticket, immer ein halbes Jahr, bevor der dreijährige Vertrag mit dem VBB ausläuft. Im September haben wir unsere Verhandlungen abgeschlossen. Das Studierendenparlament hat dann Ende Oktober die Urabstimmung zum Semesterticket beschlossen, damit alle Studierenden der Freien Universität darüber entscheiden können, ob sie weiterhin das Semesterticket haben wollen. An den anderen Hochschulen wird ebenfalls abgestimmt.

Die Fragen stellte Annika Middeldorf

Weitere Informationen

Bei der Urabstimmung werden die Studierenden auch darüber befragt, ob das Ticket nur für den Tarifbereich Berlin ABC oder auch für das VBB-Gesamtnetz (Berlin und Brandenburg) gelten soll.

Auf der Seite des zentralen studentischen Wahlvorstands sind die Abstimmungsfragen und die Bedingungen des VBB bereits einsehbar, ebenso die Standorte der Wahllokale.

Wahlberechtigte müssen im Wahllokal einen Lichtbild- und Studierendenausweis vorzeigen.