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800 Mal Akademischer Senat

In den Sitzungen geht es um nicht weniger als die Organisation der gesamten Universität: Diese Woche tagte der Akademische Senat der Freien Universität zum 800. Mal

09.11.2022

Kleiner Kreis bei Kerzenschein: An einer der ersten Sitzungen des Akademischen Senats nahmen Horst W. Hartwich, Paul Schäfer und Edwin Redslob teil (v. l. n. r./1948 bis 1949).

Kleiner Kreis bei Kerzenschein: An einer der ersten Sitzungen des Akademischen Senats nahmen Horst W. Hartwich, Paul Schäfer und Edwin Redslob teil (v. l. n. r./1948 bis 1949).
Bildquelle: Fritz Eschen/Sächsische Landesbibliothek

Drei Tage vor der offiziellen Gründung der Freien Universität Berlin am 4. Dezember 1948 kam der Akademische Senat (AS) zum ersten Mal zusammen. Ein Thema auf der Tagesordnung: Beschwerde gegen nationalsozialistische Vergangenheit eines Professors – so ist es dem Sitzungsprokoll zu entnehmen. In seiner zweiten Sitzung, am 15. Dezember 1948, befasste sich der AS unter anderem mit dem Druck eines Vorlesungsverzeichnisses, der Errichtung einer Zentralbibliotheksleitstelle – und dem Berufungsvorschlag eines Lektors für Leibesübungen.

Sitzung des Akademischen Senats am 16. Januar 1974: Rauchen war noch erlaubt - und die Flecken von Farbbeuteln zeugen von buntem Protest.

Sitzung des Akademischen Senats am 16. Januar 1974: Rauchen war noch erlaubt - und die Flecken von Farbbeuteln zeugen von buntem Protest.
Bildquelle: Reinhard Friedrich

Am heutigen 9. November 2022 kommt der Akademische Senat zu seiner 800. Sitzung zusammen. Zehn Mal im Jahr tagt er, in der Regel. Außerordentliche Sitzungen, die etwa in den 1970er Jahren öfter einberufen wurden, ließen die Gesamtzahl  der Zusammenkünfte nach oben schnellen: Allein in den Jahren 1972, 1973 und 1974 kam der AS auf 44 außerordentliche Sitzungen. Die Themen damals wie heute: Haushalt, Studium, Lehrkräftebildung.

Diskussionsbedarf gab und gibt es bei AS-Sitzungen fast immer. Schließlich geht es in dem wichtigsten Gremium der Universität um nicht weniger als deren Organisation: Der AS entscheidet, ob Studiengänge eingerichtet oder aufgehoben werden, er erlässt Satzungen und stellt Grundsätze für die Bereiche Lehre, Studium und Prüfung auf. Er verabschiedet Beschlüsse zu Hochschulentwicklungs- und Ausstattungsplänen oder setzt Zulassungszahlen für Studiengänge fest. Der Akademische Senat bezieht Stellung zum Haushaltsplan der Freien Universität; er richtet Organisationeinheiten ein, verändert sie oder hebt sie auf.

Der Akademische Senat ist das demokratisch gewählte Kollegialorgan einer Hochschule. Er kann legislative, beratende, strategische und kontrollierende Aufgaben übernehmen.

Ein Blick in die dokumentierte Geschichte verrät, mit welchen Themen sich das Gremium beschäftigt(e): Zugelassen wurde 1961 etwa der „Studentische Arbeitskreis für authentische Jazzmusik an der Freien Universität Berlin (SAAJ)“. In den Jahren 1967 bis 1969 sind vor allem Fragen des Umgangs mit demonstrierenden und protestierenden Studierenden in die Sitzungen des Akademischen Senats eingegangen, wenn es etwa um die Regelung von entstandenen Sachschäden ging.

Nachzulesen ist all das im Archiv der Freien Universität. Auf 2,9 laufende Regalmeter reihen sich 374 Verzeichnungseinheiten: Dort enthalten sind die Einladungen und Protokolle der Sitzungen des Akademischen Senats von 1949 bis 1969.