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Was macht eigentlich…der Arbeitskreis Suchtprävention?

Hilfe und Beratung bei Suchtgefährdung

09.12.2009

Der AK Suchtprävention bietet Unterstützung im Umgang mit suchtgefährdeten Kollegen

Der AK Suchtprävention bietet Unterstützung im Umgang mit suchtgefährdeten Kollegen

Menschen mit Suchtproblemen wie Alkoholabhängigkeit sind überall in der Arbeitswelt und auf allen Hierarchieebenen zu finden. Mit der Konstituierung des Arbeitskreises (AK) Suchtprävention im Jahr 2007 stellt sich die Freie Universität dem Problem Alkohol im Arbeitsleben. Der AK Suchtprävention bietet Hilfestellungen und Informationen im Umgang mit sucht- insbesondere alkoholgefährdeten Kollegen und Beratung für Betroffene.

„Wir möchten mit unserer Arbeit vor allem eine Arbeitskultur prägen, in der die sensible und wohlwollende Unterstützung gegenüber Kolleginnen und Kollegen oberste Priorität besitzt.“ Betont Birgit Mathiske, Mitglied des AK Suchtprävention. Sieben Mitarbeiter aus den Bereichen Personalwesen, betriebsärztlicher Dienst, Sozialberatung, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat sowie eine Frauenbeauftragte bilden den AK Suchtprävention . 

Dienstvereinbarung und Leitfaden über den Umgang mit suchtgefährdeten Beschäftigten

Gemeinsam mit der Leitung der Freien Universität hat der Arbeitskreis eine Dienstvereinbarung über den Umgang mit sucht- insbesondere alkoholgefährdeten Beschäftigten erarbeitet. Die Dienstvereinbarung soll dabei unterstützen, dem Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Beschäftigte mit Personalverantwortung  soll sie sensibilisieren auffälliges Verhalten rechtzeitig zu erkennen, um  präventiv handeln zu können. Außerdem sollen Kenntnisse der Gesprächsführung vermittelt werden, die es den Suchtkranken- und gefährdeten erleichtern, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wurde ein Leitfaden entwickelt, der Führungskräfte bei der Umsetzung der Dienstvereinbarung im Gespräch mit den Mitarbeitern unterstützen soll.

Phänomen Co-Alkoholismus  

Dienstvereinbarung und Gesprächsleitfaden sollen auch auf das Phänomen Co-Alkoholismus aufmerksam machen: Wer die Folgen von Alkoholmissbrauch nicht sehen will oder womöglich vertuscht, ermöglicht das Weitertrinken und wird so zum Co-Alkoholiker. „Aus falsch verstandener Kollegialität wird der süchtige oder suchtgefährdete Kollege nicht angesprochen. Das ist jedoch keine Hilfe sondern verschlechtert den Zustand des Alkoholabhängigen nur noch. Mit der Dienstvereinbarung und dem Gesprächsleitfaden wollen wir den Angestellten somit auch die Angst vor dem Ansprechen offensichtlicher Probleme nehmen, “ erklärt Günther Hauer, Leiter des AK Suchtprävention.  

Kollegiale (Sucht-) Berater

Derzeit erweitert der AK Suchtprävention sein Hilfsangebot  mit der Suche nach Kollegialen (Sucht-) Beratern. Wie verhalte ich mich konkret am Arbeitsplatz, wenn sich mein Kollege auffällig verhält? Wann und wie  spreche ich meine Beobachtungen an? Kollegiale (Sucht-) Berater können besonders niedrigschwellig bei der Klärung solcher Fragen helfen. Voraussetzung für die Tätigkeit ist u.a. die Bereitschaft, die Grundausbildung für „Kollegiale BeraterInnen in der betrieblichen Suchtprävention“ zu absolvieren.