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Mehr Geld und eine halbe Stunde mehr Arbeit

Die Überleitung der Beschäftigten ins neue Tarifrecht ist erfolgreich abgeschlossen / Zwei Tarifsteigerungen noch in diesem Jahr

29.07.2011

Ab dem 1. August 2011 steigt die Vergütung um durchschnittlich 3,1 Prozent. Weitere Anhebungen folgen bis 2017.

Ab dem 1. August 2011 steigt die Vergütung um durchschnittlich 3,1 Prozent. Weitere Anhebungen folgen bis 2017.
Bildquelle: Jaeger

Mehr als 4000 Beschäftigte der Freien Universität sind Anfang des Jahres in ein neues Tarifrecht übergeleitet worden: Vom bisher gültigen Tarifvertrag BAT/BAT-O für Angestellte und BMT-G/-O für Lohnempfänger in den neuen Flächentarifvertrag der Länder (TV-L), angepasst an das Land Berlin und speziell für die Hochschulen. Es war ein Kraftakt für die Personalreferate, und er ist nahezu reibungslos geglückt. Mit dem neuen Tarifrecht werden die Einkommen der Berliner Hochschulbeschäftigten bis 2017 schrittweise an das Niveau der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder angeglichen – und das bedeutet unter anderem mehr Geld.

Schon vom 1. August 2011 an steigt die Vergütung um durchschnittlich 3,1 Prozent. Damit zahlt Berlin dann 97 Prozent dessen, was in anderen Bundesländern gezahlt wird. Weitere Anpassungsschritte sind für 2012, 2013, 2014 und 2015 geplant, bis in sechs Jahren 100 Prozent des Bundesniveaus erreicht sind. Ab 1. Oktober 2011 dürfen sich die Beschäftigten über einen weiteren Zuschlag um 1,5 Prozent freuen – dann wird auch in Berlin die Tariferhöhung wirksam, die in der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder für 2011 vereinbart worden ist. Doch keine gute Nachricht ohne Wermutstropfen: Vom 1. August an erhöht sich auch die Arbeitszeit um eine halbe Stunde wöchentlich von 38,5 auf 39 Stunden.

Einmalige Jahressonderzahlung anstelle von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Und es gibt weitere Neuerungen. Erstmals erhalten die Beschäftigten in diesem Jahr anstelle von Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Jahressonderzahlung. Sie wird mit dem Novembergehalt überwiesen und ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 95 Prozent des Durchschnittsentgeltes der Monate Juli, August und September, wer in E 9 bis 11 eingruppiert ist , bekommt 80 Prozent, E 12 und 13 genau 50 Prozent und E 14 und 15 erhalten 35 Prozent.

Für die Personalabteilung war die Überleitung eine Mammut-Aufgabe. „Wir mussten jeden Fall einzeln prüfen“, sagt Manuela Manthey, die stellvertretende Leiterin des Referates I B. „Nur so konnten wir sicherstellen, dass niemand nach der Umstellung schlechter gestellt war als vorher.“ Schon Monate vor der Umstellung zum 1. Januar 2011 seien alle Sachbearbeiter geschult, spezielle Berechnungsvordrucke entwickelt und eine Servicebroschüre erstellt worden.

Eine Vorbereitung, die sich ausgezahlt hat. „Pünktlich zum 15. Januar haben wir das neue Entgelt überwiesen“, zieht Referatsleiter Günther Hauer zufrieden Bilanz. Damit habe die Freie Universität die Überleitung zügiger gemanagt als die anderen großen Universitäten in Berlin.

Gute Noten gibt es auch von der Personalvertretung. „Die Personalstelle hat wirklich vorbildlich gearbeitet“, sagt Stefanie Krebs-Pahlke, die Vorsitzende des Personalrats Dahlem. „Es gab fast keine Beschwerden der Beschäftigten.“ Dazu hätten sicher auch die beiden Personalversammlungen im Vorfeld der Umstellung beigetragen, „und unsere ausführlichen Informationen im Netz“.

Offene Fragen

Dennoch bleiben offene Fragen. Problematisch sei beispielsweise, dass bei Neueinstellungen nach dem neuen Tarifrecht Beschäftigungszeiten aus Referendariaten, Werkverträgen oder Stipendien, die viele Akademiker vorweisen können, bei der tariflichen Eingruppierung nicht als einschlägige Berufserfahrungen anerkannt würden, sagt Stefanie Krebs-Pahlke. Beim Abschluss des bundesweiten Tarifvertrages 2006 seien die speziellen Bedingungen des Wissenschaftsbetriebes eben „nur eine Randerscheinung“ gewesen. „Die Universitäten versuchen aber, für diese Fragen abgestimmte Lösungen zu finden.“

Auch bei den Verhandlungen über die Vergütungen für Studentische Hilfskräfte steht eine Einigung bislang noch aus. Die ca. 1600 studentischen Hilfskräfte an der Freien Universität erhalten bisher 10,98 Euro pro Stunde. Künftig soll die Vergütung angeglichen werden auf den bereits im Land Berlin ausgehandelten Stundensatz von 11,24 Euro. Darüber hinaus sollen die studentischen Hilfskräfte – wenn es nach dem Wunsch der Gewerkschaften geht – zusätzlich noch die Jahressonderzahlung erhalten.

Ansprechpartner

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen – bei allen Fragen zum neuen Tarifrecht und dem eigenen Gehaltszettel stehen Personalrat und Personalverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. Man sei bemüht, für alle Probleme im Einzelfall Lösungen zu finden, sagt Günther Hauer:  „Wir versuchen mit dem Tarifvertrag kreativ umzugehen.“