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„Viele Mitarbeiter sehen den Betriebsurlaub als Gewinn“

Interview mit der Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats der Freien Universität zur Schließzeit vom 22. Dezember 2012 bis 7. Januar 2013

29.11.2012

Julia Müller ist Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Freien Universität Berlin.

Julia Müller ist Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Freien Universität Berlin.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Die Reaktionen der Beschäftigten schwanken von Ablehnung bis Applaus: Seit der Gesamtpersonalrat Anfang April dieses Jahres mit dem Präsidium der Freien Universität eine Dienstvereinbarung über die Einführung eines Betriebsurlaubs vom 22. Dezember 2012 bis einschließlich 6. Januar 2013 abgeschlossen hat, ist Julia Müller praktisch im Dauereinsatz. Unermüdlich muss die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats (GPR) Fragen zum Thema beantworten. Auch campus.leben stand sie Rede und Antwort.

Frau Müller, der Gesamtpersonalrat trägt den Betriebsurlaub mit. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Arbeitnehmervertretung dafür?

Zuerst einmal gibt es da ein ökologisches Argument.  Über die Feiertage war die Universität schon in den vergangenen Jahren regelmäßig ein fast leeres Haus. Vor diesem Hintergrund ist es aus Umweltgesichtspunkten nicht zu rechtfertigen, dass alle Versorgungssysteme weiter auf Hochtouren laufen. Es gibt aber noch ein anderes Argument. Bisher sind die Beschäftigten immer im Nachteil gewesen, die keine Gründe hatten, eine „Stallwache“ zwischen den Jahren abzulehnen und deshalb regelmäßig Dienst oder Bereitschaft gemacht haben. Durch den Betriebsurlaub gibt es nun eine gerechte Lösung, die niemanden mehr in der Zeit zwischen den Jahren benachteiligt. Der Betriebsurlaub über die Feiertage wird von vielen Mitarbeitern als Gewinn gesehen. Die Schließzeit gibt die Möglichkeit, endlich mal länger in den Urlaub zu fahren oder mit der Familie zusammen zu sein, zumal die Kinder ja auch Ferien haben.

Es gibt aber auch ablehnende Stimmen. Was sind deren Argumente?

Ja, einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben die Regelung als Zwang. Sie kritisieren, dass sie durch den Betriebsurlaub gezwungen werden, zu festgelegten Zeiten Urlaub zu machen. Richtig ist, dass jeder an zwei Tagen im Jahr 2012 und drei weiteren Tagen 2013 frei nehmen muss: am 27. und 28. Dezember 2012 sowie am 2., 3. und 4. Januar 2013. Dem Gesamtpersonalrat war aber ganz wichtig, dass niemand gezwungen wird, dafür Urlaubstage herzugeben, sondern dass die Universität bei der Regelung praktische Alternativen zum Verbrauch von Urlaubstagen eröffnet.

Wie sehen diese Alternativen aus?

Anstelle von Urlaubstagen können in dieser Zeit auch erarbeitete Zeitguthaben abgegolten werden, zum Beispiel aufgrund geleisteter Mehrarbeit. Bei der Arbeitsdichte an der Freien Universität dürften viele über ein solches Kontingent verfügen – was nicht heißt, dass wir das gutheißen. Es gibt auch die Möglichkeit, gezielt vorzuarbeiten. Wer seit Veröffentlichung der Dienstvereinbarung bis Weihnachten täglich 15 Minuten länger gearbeitet hat bzw. noch arbeitet, hat nach unseren Berechnungen die fünf Tage schon raus. Voraussetzung ist natürlich, dass man die geleistete Mehrarbeit auch im Zeiterfassungsbogen dokumentiert hat.

Und wer keinen Zeiterfassungsbogen geführt hat?

Jeder Mitarbeiter ist laut der geltenden Arbeitszeitregelung der Freien Universität verpflichtet, einen solchen Bogen zu führen und seine Arbeitszeiten damit zu belegen. Leider ist das einem Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch nicht klar, und ohne eine entsprechende Dokumentation  kann eine bereits geleistete Mehrarbeit natürlich nicht nachgewiesen werden.

Was machen Beschäftigte, die keine Mehrarbeit leisten konnten, aber auch keine Überstunden oder alte Urlaubstage mehr haben, um die zwei Tage in 2012 noch abzudecken?

Man kann die Stunden auch im neuen Jahr nacharbeiten. Natürlich muss das mit dem jeweiligen Arbeitsbereich abgesprochen werden. Es wäre auch möglich, sich unbezahlten Urlaub zu nehmen. Davon raten wir aber ab.

Die Bereiche konnten Ausnahmen vom Betriebsurlaub beantragen. War der Personalrat an der Genehmigung beteiligt?

Die Ausnahmen sind vom Präsidium genehmigt worden. Der Gesamtpersonalrat hat die Auswahl geprüft und ihr zugestimmt. Wichtig war uns vor allem, dass alle Ausnahmen bis zu einem festen Stichtag genehmigt werden mussten und nicht einzelne noch kurz vor Weihnachten erteilt werden. So sollte für die Beschäftigten Planungssicherheit gewährleistet werden.   

Ist die Zustimmung des Gesamtpersonalrats zur Dienstvereinbarung einstimmig gefallen?

GPR hat den Betriebsurlaub sehr kontrovers diskutiert. Nach Ansicht der Gewerkschaften hätte die Universität den Beschäftigten entgegenkommen müssen, beispielsweise mit ein oder zwei Urlaubstagen zusätzlich als Ausgleich für den Betriebsurlaub. Aber letztlich ist die Zustimmung mehrheitlich aus den schon genannten Gründen gefallen. Natürlich gibt es auch Dinge, die man hätte besser machen können. Zum Beispiel ist der Vorlauf viel zu kurz gewesen. Aber das ist das Lehrgeld, das die Universität bezahlt hat.

Viele Beschäftigte fürchten, dass sie am Montag nach dem Betriebsurlaub in völlig ausgekühlten Räumen arbeiten müssen. Teilen Sie diese Sorge?

Wir haben die feste Zusage der Technischen Abteilung, dass die Räume zum Arbeitsbeginn vorgeheizt sein werden. Sollte es zu kalt sein, raten wir allen Beschäftigten, sofort den Hausmeister zu verständigen.

Die Fragen stellte Christa Beckmann