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Einschränkung der Flugkostenerstattungen bei Dienstreisen

Seit dem 01.04.2009 gilt das Dienstrechtsänderungsgesetz, das die Nutzung von Beförderungsmitteln anlässlich Dienstreisen neuregelt. Nur noch die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse werden erstattet.

News vom 07.09.2009

Am 27.07.2009 hat auch die Freie Universität neue Regelungen im Hinblick auf die Flugkostenerstattung getroffen.

Die Universität kommt der Auflage über die Wahl der niedrigsten Beförderungsklasse (i.d.R. Economy) nach. Eine höhere Beförderungsklasse ist nur Ausnahmefällen und bei Vorlage entsprechender Nachweise erstattungsfähig (z.B. Langzeitflüge, Einladungen).

Die Inanspruchnahme von Bonusprogrammen der Fluggesellschaften dürfen weiterhin ausschließlich  für dienstliche Zwecke verwendet werden.

 

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