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Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten

Rundschreiben V 09/09: Bestimmungen für die Einstellung von Praktikantinnen und Praktikanten

News vom 16.09.2009

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Freien Universität Praktikantinnen oder Praktikanten einzustellen? Welche Arten von Praktika gibt es und was ist dabei zu beachten?
Grundsätzliche Kriterien des Beschäftigungsverhältnisses, Ziele eines Praktikums sowie Regelungen für ausländische Praktikanten kommen im aktuellen Rundschreiben zur Sprache.

Ein Praktikumsverhältnis liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Lerninhalt im Vordergrund steht. Andernfalls muss beachtet werden, dass bei einem Arbeitsverhältnis die Verfahren für befristet beschäftigtes Personal  anzuwenden sind.

Unterschieden wird zwischen Pflichtpraktika, freiwilligen Praktika und Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern, wobei jeweils eine unterschiedliche Höchstdauer sowie verschiedene Sozialversicherungsregelungen und Vergütungsmodelle zu beachten sind. Werden der Praktikantin bzw. dem Praktikanten Entgelte bezahlt, so müssen diese Mittel von den jeweiligen Fachbereichen, Instituten oder Abteilungen bereitgestellt werden.

Aus rechtlichen Gründen wird empfohlen, vertragliche Vereinbarungen sowie gegebenenfalls einen Antrag auf Begründung eines Praktikantenverhältnisses stets vor Beginn eines Praktikums zu regeln.

 

 

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