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Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen zunächst bis Ende des Semesters ausgesetzt

Der Beschluss des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin schafft mehr Flexibilität

18.12.2009

Freie Platzwahl.

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Bildquelle: David Ausserhofer

Am Mittwoch, dem 16. Dezember 2009, hat der Akademische Senat der Freien Universität Berlin die Aussetzung der Anwesenheitspflicht bis zum Ende des Wintersemesters 2009/2010 beschlossen. Damit folgt er einem Vorschlag des Runden Tisches, der vom Akademischen Senat eingesetzt ist, um die von den Studierenden im Bildungsstreik formulierten Forderungen zu behandeln.

Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Professorin Christine Keitel-Kreidt, unterstützt diesen Beschluss, um den Studierenden, die sich aktiv am Bildungsstreik beteiligt haben, die Chancen für einen erfolgreichen Modulabschluss zu eröffnen. Für die Entwicklung einer dauerhaften Neuregelung der Teilnahmeerfordernisse der Studierenden geht die Vizepräsidentin, davon aus, dass eine flexible Regelung erarbeitet werden muss, die sich an den Kompetenzzielen der Lehrveranstaltungen und Module orientiert.

Aussetzung der Anwesenheitspflicht bis Ende des Wintersemesters

Der Runde Tisch, der auf Vorschlag des Präsidiums vom Akademischen Senat beauftragt wurde, sich mit den Forderungen des Streiks inhaltlich eingehend zu befassen, hatte die Anwesenheitspflicht bei seinen ersten Sitzungen zum zentralen Thema gemacht. Daraus hervorgegangen ist eine entsprechende Beschlussvorlage, die dem Akademischen Senat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, unterbreitet und auch angenommen worden ist.

Demnach wird die bisher – mit Ausnahme von Vorlesungen – verpflichtende Anwesenheit der Studierenden in Lehrveranstaltungen analog zu einem Beschluss des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin bis zunächst zum Ende des laufenden Wintersemesters 2009/2010 ausgesetzt. Allerdings gewährleistet der Beschluss, dass Lehrende, die die Anwesenheit in ihren Veranstaltungen für die Erreichung des Qualifikationsziels für erforderlich halten, diese nach wie vor festlegen können.

In der Diskussion waren sich die Mitglieder des Akademischen Senats darüber einig, dass die bisherige Regelung zu wenig Flexibilität bot, allerdings warnten einige Senatoren auch davor, eine strikte Regelung durch eine neue, entgegengesetzte rigide Vorschrift zu ersetzen.

Suche nach transparenter Lösung

„Ich gehe davon aus, dass sich die noch zu erarbeitende dauerhafte Neuregelung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an deren Kompetenzzielen orientieren muss“, erklärte die für Studium und Lehre zuständige Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin, Frau Professorin Keitel-Kreidt, nach der Sitzung. Würde diese Frage dauerhaft den einzelnen Lehrenden zur Entscheidung anheim gestellt, bestünde im Vorfeld der Lehrveranstaltungen weder ausreichend Transparenz für die Studierenden darüber, was sie erwarten wird, noch sei die Entscheidung dann mit Blick auf das angestrebte Qualifikationsziel begründbar. Diese an den zu erreichenden Kompetenzen ausgerichtete Konzeption von Studium und Lehre sei, sagte Keitel-Kreidt weiter, „zentraler Gedanke der Bologna-Reform, an deren grundlegenden Zielen die Freie Universität Berlin sich weiterhin ausrichtet.“