Springe direkt zu Inhalt

Schneller zum Referendariat

Neue Zulassungsverordnung für angehende Lehrerinnen und Lehrer / Interview mit Staatssekretärin Claudia Zinke

19.08.2010

Claudia Zinke ist Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.

Claudia Zinke ist Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.
Bildquelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Lange Wartezeiten für das Referendariat können künftig verkürzt werden: Wer sich ehrenamtlich engagiert oder schon als Vertretungslehrkraft in einer Schule gearbeitet hat, kann sich diese Zeit anrechnen lassen – und so schneller zum Referendariat und zum Studienabschluss kommen. Claudia Zinke, Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie in Berlin, beantwortet Fragen zur neuen Zulassungsverordnung für angehende Lehrerinnen und Lehrer.

Wie lange müssen angehende Lehrer in Berlin im Schnitt auf ein Referendariat warten?

Nicht alle zukünftigen Lehrer können sofort nach Beendigung ihres Studiums in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Manche warten länger als ein Jahr auf einen Referendariatsplatz.

Wie viele Referendariatsplätze gibt es zurzeit?

In Berlin werden nach wie vor überproportional viele Lehrkräfte ausgebildet. Die Referendariatsplätze wurden erst im vergangenen Jahr um 300 auf jetzt 2.200 erhöht – die Ausbildung erfolgt in 50 schulpraktischen Seminaren. Gleichzeitig sind die rechtlichen Regelungen für den Zugang zum Referendariat – die seit Ende 2009 geltende neue Zulassungsverordnung – um einige wichtige Zugangskriterien erweitert worden, die die Wartezeit auf einen Referendariatsplatz verkürzen können. Mit beiden Maßnahmen möchte der Senat von Berlin den Zugang zum Vorbereitungsdienst erleichtern.

Wie sehen die Erleichterungen konkret aus?

Es handelt sich um ein ganzes Maßnahmenpaket. Ziel ist es, künftigen Lehrkräften, die insbesondere über praktische pädagogische Erfahrungen verfügen, einen schnelleren Beginn der schulpraktischen Ausbildung zu ermöglichen und damit auch einen früheren Berufseinstieg. Wichtig ist uns daher aber auch, gesellschaftliches Engagement und pädagogische Betätigung im freiwilligen Bereich zu fördern und zu belohnen.

Ab sofort können deshalb ehrenamtliche Tätigkeiten – beispielsweise bei einem Sportverein oder bei einem anderen anerkannten Träger der Jugendhilfe – auf die Wartezeit angerechnet werden. Pro Jahr sind dies bis zu zwei Monate, wenn die zukünftigen Lehrkräfte sich nach Beginn des Lehramtsstudiums mindestens 100 Stunden pro Jahr in einem Verein engagiert haben.

Ebenfalls anrechenbar auf die Wartezeit ist es, wenn sie als Vertretungskraft ohne Zweites Staatsexamen mindestens zwei Monate lang im Umfang von mindestens einer halben Stelle eine hauptberufliche Unterrichtstätigkeit ausgeübt haben. Wer also schon als Vertretungslehrkraft gearbeitet hat, kann nach der neuen Regelung die Wartezeit verkürzen.

Übungs- oder Jugendleiter/innen in Sportvereinen, die auch schon als Vertretungslehrkräfte in Schulen eingesetzt sind, profitieren doppelt. Wartezeiten können hier ganz erheblich verkürzt werden.

Wurden auch die bestehenden Härtefallregeln geändert?

Diese Regeln wurden erweitert. Neben der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder freiwil-ligen ökologischen Jahres wird jetzt auch der Verfolgtenstatus des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes berücksichtigt, wenn zum Beispiel eine Verfolgung in der ehemaligen DDR zu einem unfreiwilligen Abbruch des Studiums führte. Darüber hinaus wurde der Zugang für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber noch weiter erleichtert.