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Publizieren für die ganze Welt

Mehr Mittel für Open-Access-Publikationen / Info-Veranstaltung am 24. Januar: „Open Access an der Freien Universität Berlin"

16.12.2013

Wenn Fachartikel in Open-Access-Zeitschriften publiziert werden, können Nutzer von jedem Ort der Welt aus gebührenfrei darauf zugreifen.

Wenn Fachartikel in Open-Access-Zeitschriften publiziert werden, können Nutzer von jedem Ort der Welt aus gebührenfrei darauf zugreifen.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Die Freie Universität hält einen speziellen Fördertopf für Wissenschaftler bereit, die ihre Ergebnisse in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen.

Die Freie Universität hält einen speziellen Fördertopf für Wissenschaftler bereit, die ihre Ergebnisse in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen.
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Wissenschaftliche Artikel im Internet zu veröffentlichen und kostenlos lesen zu können: Das ermöglichen Open-Access-Zeitschriften. Die Kosten für wissenschaftliche Qualitätskontrolle und Edition, für Hosting und Server tragen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei jedem Artikel selbst. Um sie dabei zu unterstützen, hat die Freie Universität vor zwei Jahren einen Publikationsfonds eingerichtet. Diesen hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) kürzlich auf 50.000 Euro aufgestockt – zunächst bis Ende 2014. Auch nach dem Auslaufen des DFG-Programms will die Universität den Fonds vorhalten. Für wen sich ein Förderantrag lohnt, erläutern die Ansprechpartner in der Universitätsbibliothek, Birgit Schlegel und Remco van Capelleveen.

Frau Schlegel, Herr van Capelleveen, welchen Nutzen haben Uni-Angehörige von Open Access?

van Capelleveen: Wenn Publikationen barrierefrei zugänglich sind, erfahren die Autoren eine größere Rezeption und erzielen damit einen höheren „Impact“, sie werden also häufiger zitiert. Dies begünstigt auch der Dokumentenserver der Freien Universität, auf dem grundsätzlich alle Publikationen der Wissenschaftler kostenfrei als elektronische Zweitkopie archiviert werden können: Über technische Schnittstellen sind die Dokumente dann weltweit für Nutzer via Internet zu finden.

Schlegel: Auf dem Dokumentenserver garantieren wir eine Langzeitarchivierung durch sogenannte dauerhafte URN-Bezeichnungen. Auch wer in einer subskriptionspflichtigen Zeitschrift publiziert hat, kann seinen Artikel meistens nach Ablauf einer Frist von maximal einem Jahr auf dem Dokumentenserver ablegen. Autoren für Open-Access-Zeitschriften können zudem aus dem Publikationsfonds der Universität pro Artikel eine Erstattung von bis zu 2000 Euro erhalten.

Wer kann einen solchen Antrag stellen?

Schlegel: Die Antragsteller müssen der Freien Universität angehören und einreichende oder korrespondierende Autoren der Veröffentlichung sein. Gefördert werden können Artikel, die in einer qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschrift erschienen sind.

van Capelleveen: Außerdem darf die Veröffentlichung nicht bereits durch Drittmittel gefördert worden sein. Nicht förderfähig sind auch Publikationen in subskriptionspflichtigen Zeitschriften mit Open-Access-Zusatzoptionen, wie „Open Choice“ von Springer oder „Online Open“ von Wiley.

Wann muss man sich um die Förderung bemühen?

Schlegel: Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Gebühren bereits bezahlt sind. Außerdem ist das Veröffentlichungsjahr ausschlaggebend: Ein Artikel, der 2013 veröffentlicht und bezahlt wurde, kann nur aus den Fondsgeldern von 2013 erstattet werden.

van Capelleveen: Für 2013 ist schon abzusehen, dass die DFG-Mittel nicht ausreichen, weil wir nur die Hälfte der von uns beantragten Summe bewilligt bekommen haben, gleichzeitig aber das Interesse an der Förderung steigt. Wir versuchen jedoch, dies aus Mitteln der Freien Universität zu kompensieren. 2014 ist der Topf besser gefüllt.

Wie wird Open Access bislang an der Freien Universität angenommen?

van Capelleveen: Im vergangenen Jahr sind rund 150 Publikationen von Wissenschaftlern der Freien Universität in reinen Open-Access-Zeitschriften erschienen. Insgesamt veröffentlichen Forscher der Freien Universität pro Jahr aber mehr als 3000 Zeitschriften-Artikel: Es gibt also durchaus noch Potenzial. In den Natur- und Lebenswissenschaften ist Open Access relativ akzeptiert. Hier gibt es eine Reihe renommierter, vielzitierter Zeitschriften wie die verschiedenen Titel der „Public Library of Science“, allen voran deren Flaggschiff “PLoS One“. Die Geisteswissenschaften tun sich schwerer: Dort wird eher befürchtet, dass das Renommee nicht mit dem der traditionellen Subskriptions-Zeitschriften vergleichbar sein könnte.

Welche Potenziale sehen Sie für geisteswissenschaftliche Open-Access-Publikationen?

Schlegel: Beispiele hier an der Universität zeigen, dass es natürlich auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften möglich ist, Open Access zu publizieren: Professor Stefan Müller etwa vereint mit dem Projekt „Open Access in Linguistics“  führende Linguisten aus aller Welt, die sich von kommerziellen Verlagen unabhängig machen wollten. Auch in der Geschlechterforschung, den Sozialwissenschaften und der Archäologie gibt es Open-Access-Aktivitäten.

Könnte man Wissenschaftler verpflichten, nur in Open-Access-Zeitschriften zu veröffentlichen?

van Capelleveen: An Schweizer Universitäten gibt es bereits Regelungen, wonach Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Geldern erzielt wurden, in frei zugänglichen Zeitschriften erscheinen müssen. Auch Fälle aus den USA zeigen, dass Forschung nur dann gefördert wird, wenn die Ergebnisse hinterher jedermann kostenfrei zur Verfügung stehen. Hier in Deutschland hat gerade Baden-Württemberg im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes erstmals ein Open-Access-Mandat vorgesehen. Es verpflichtet Wissenschaftler dazu, sich das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung vorzubehalten und wissenschaftliche Beiträge in Zeitschriften und anderen Periodika als elektronische Zweitkopie in hochschuleigenen Repositorien einzustellen. Das muss in der Regel binnen einer Frist von sechs Monaten nach Erstveröffentlichung geschehen.

Zusätzlich wären auch andere Anreize denkbar: Man könnte Open-Access-Publikationen von Wissenschaftlern beispielsweise bei der Vergabe leistungsbezogener Mittel höher gewichten. Eigentlich müsste es aber selbstverständlich sein, dass die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung der wissenschaftlichen und interessierten Öffentlichkeit entgeltfrei zugänglich gemacht werden. Die Wissenschaftler verdienen ja so oder so nichts daran – hier profitieren letztlich nur die großen kommerziellen Wissenschaftsverlage.

Die Fragen stellte Gisela Gross

Weitere Informationen

Informationsveranstaltung „Open Access an der Freien Universität Berlin"

Zeit und Ort

  • 24. Januar 2014, 10 bis14 Uhr
  • Clubhaus der Freien Universität Berlin, Goethestr. 49, 14163 Berlin

Kurzvorträge zur Umsetzung von Open Access an der Freien Universität und zu Best-Practice-Beispielen.

Ausführliche Informationen folgen im Januar 2014.