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Bologna am Fachbereich Rechtswissenschaft

Jurastudierende können an der Freien Universität nun auch mit einem Bachelor of Laws abschließen – Inga Schumacher wurde vergangene Woche als erste Absolventin des neuen Studiengangs ausgezeichnet

21.05.2019

(v. l. n. r.): Simon Roßmann, Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Inga Schumacher, Martin Groß, Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin/Brandenburg (GJPA), Dr. Andreas Fijal, Prodekan für Lehre, und Verwaltungsleiterin Gisela Rossa-Dubray.

(v. l. n. r.): Simon Roßmann, Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Inga Schumacher, Martin Groß, Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin/Brandenburg (GJPA), Dr. Andreas Fijal, Prodekan für Lehre, und Verwaltungsleiterin Gisela Rossa-Dubray.
Bildquelle: Anne-Sophie Schmidt

Es war auch für Andreas Fijal ein besonderer Tag: Vierzehn Jahre hatte sich der promovierte Jurist und Prodekan für Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaft dafür eingesetzt, dass das Jurastudium an der Freien Universität neben dem Staatsexamen auch mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) abgeschlossen werden kann. Am vergangenen Mittwoch im Sitzungssaal 1107 am Fachbereich Rechtswissenschaft war es soweit: In kleiner Runde und feierlich-heiterer Atmosphäre wurde Inga Schumacher in Anwesenheit von Martin Groß, Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin/Brandenburg (GJPA), des Dekans Professor Ignacio Czeguhn, des Prodekans Andreas Filjal, der Verwaltungsleiterin Gisela Rossa-Dubray und des Dekanatsreferenten Simon Roßman mit dem akademischen Titel Bachelor of Laws ausgezeichnet. Vor den Flaggen Europas, Berlins und Deutschlands nahm Inga Schumacher die Urkunde entgegen.

„Wir sind sehr stolz auf unsere erste Absolventin“, sagt Andreas Fijal. „Ich habe keinen Zweifel, dass sie auf unterschiedlichen juristischen Feldern reüssieren wird. Zudem ist Frau Schumacher ausgesprochen teamfähig, das hat sie auch während ihrer Beschäftigung als studentische Hilfskraft in der Studienberatung bewiesen.“

Juristin Inga Schumacher freut sich über inzwischen zwei Abschlüsse: den Bachelor of Laws und das Erste Staatsexamen.

Juristin Inga Schumacher freut sich über inzwischen zwei Abschlüsse: den Bachelor of Laws und das Erste Staatsexamen.
Bildquelle: Anne-Sophie Schmidt

Fijal freut sich, „dass wir zukünftigen Studierenden neben dem Staatsexamen nun auch den Bachelor of Laws anbieten können“. Seit 2004 hat sich der Studiendekan um eine Änderung der Studienordnung bemüht – auch um eine Verkürzung des Studiums für diejenigen zu ermöglichen, die nach dem Studium definitiv nicht in den Staatsdienst möchten. Die klassische juristische Ausbildung sieht zwei Staatsexamina vor und ein zweijähriges Referendariat, die Ausbildungszeit beträgt mindestens acht Jahre. „Es herrscht der starke Glaube in der Rechtswissenschaft vor, dass nur jemand, der diese Hürden genommen hat, das weite Feld der Juristerei betreten kann“, sagt Andreas Fijal.

Dabei habe die Bologna-Reform mit ihrer modularen Studienstruktur von Anfang an gut zum Studienaufbau der Rechtswissenschaft gepasst – vielleicht sogar besser als andere Studiengänge. 2015 schließlich wurde der Studiengang neu konzipiert. Neben der Modularisierung ermöglicht die neue Studien- und Prüfungsordnung Studierenden, ein ganzes Jahr im Ausland zu studieren und die dort erworbenen Leistungen an der Freien Universität anerkennen zu lassen. Mit der Zweiten Änderungsordnung der Studien- und Prüfungsordnung 2015 wurde im vergangenen Jahr die Möglichkeit der Verleihung des Bachelor of Laws implementiert.

Neue Studienstruktur biete nur Vorteile

Andreas Fijal geht davon aus, dass künftig viele Studierende die Möglichkeit des Bachelorabschlusses in Anspruch nehmen werden. Schließlich biete die neue Studienstruktur „nur Vorteile“: Um den Bachelor of Laws erfolgreich zu absolvieren, studiert man den gesamten Pflichtfachstoff und wählt eine Spezialisierung in einem Schwerpunktbereich, zum Beispiel im Europa- und Völkerrecht. „Viele Studierende wollen später in EU-Institutionen oder internationalen Organisationen arbeiten“, sagt der Studiendekan. Sie können mit der neuen Studien- und Prüfungsordnung den LL.B. absolvieren und anschließend zum Beispiel einen Master in Internationalen Beziehungen an der Freien Universität beginnen. Für diejenigen, die nicht in den Staatsdienst oder die Rechtsanwaltschaft gehen möchten, also nicht Richterin, Staatsanwalt oder Rechtsanwältin werden möchten, biete diese konsekutive Weiterbildung „eine zielführendere Alternative“. Zudem biete der Bachelor of Laws auch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt noch das Staatsexamen abzulegen.

„Ausbildungsangebot Rechtswissenschaft deutlich attraktiver“

Martin Groß, Präsident der GJPA, pflichtet Fijal bei: „Ein erster akademischer Universitätsabschluss sollte leichter zu erwerben sein als das erste Staatsexamen in der Rechtswissenschaft; das ist die Grundidee des Bachelors.“ Eine Untersuchung habe gezeigt, dass Studierende der Rechtswissenschaft zwar nicht häufiger als andere ihr Studium abbrechen – wenn sie es aber täten, dann oftmals in einem sehr späten Stadium: „Im Kern ist das verschwendete Lebenszeit, da ist ein Bachelor hilfreich“, sagt Martin Groß. „Ich kann mich rechtzeitig anders orientieren. Das macht auch das Ausbildungsangebot Rechtswissenschaft deutlich attraktiver – und Attraktivität braucht der Rechtsstaat im Wettstreit um die besten Köpfe.“

Nach dem Bachelor of Laws kann das Studium fortgesetzt und wie bisher mit dem Ersten Staatsexamen beendet werden. Inga Schumacher hat genau das gemacht: Im März hat sie die erste juristische Prüfung bestanden und plant, nach dem Referendariat auch das zweite Examen abzulegen. Bis sie einen Referendariatsplatz in Berlin erhält, arbeitet sie in einer Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung – und kann sich dabei bereits mit dem Titel Bachelor of Laws schmücken.