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Was darf aus Drittmitteln finanziert werden und was ist hierbei zu beachten?

Grundsätzlich kann aus Drittmitteln finanziert werden, was vom Mittelgeber bewilligt wurde bzw. mit ihm vereinbart ist. Der Zuwendungs-/Bewilligungsbescheid und die mitgeltenden Bewilligungsrichtlinien sind also ausschlaggebend dafür, ob Sie aus den Zuwendungen Personal, Reisekosten, Stipendien, Gastwissenschaftler/innen, Verbrauchsmaterialien oder andere Sachmittel, Geräte, Bewirtungskosten für Symposien oder andere Veranstaltungen im Rahmen des Forschungsprojektes finanzieren können und wieviel Budget hierfür zur Verfügung steht. Zu beachten ist außerdem, dass die Grundausstattung für Forschungsprojekte (wie z.B. Büromaterial, Telefonkosten, PC, Schreibtisch etc.) nicht aus Projektmitteln, sondern generell aus Haushaltsmitteln zu tragen ist. Dennoch gibt es je nach Forschungsprojekt spezielle Anforderungen an die Ausstattung, so dass diesbezügliche Fragen jeweils individuell mit dem Zuwender geklärt werden sollten. Helfende Hinweise erhalten sie auch gern von Ihrer/m Ansprechpartner/in in der Drittmittelverwaltung.

Die Ausgaben bei Auftragsforschung (Kapitel 06) richten sich nach den Eintragungen im Vollkostentool, die von der Projektleitung im Vorfeld während der Vertragsverhandlungen selbst vorgenommen werden. Hier wird im Allgemeinen nur nach den größeren Kategorien Personal- und Sachmittel unterschieden.